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"subject": "Ausfall des KA-SAT Satelliten-System, Auswirkungen auf die Feuerwehr in Paderborn [#242698]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn der Zeitschrift \"BOS-Leitstelle\", Ausgabe 2-2017, heißt es:\r\n\"\r\n[...]\r\nIP-Satellit KA-SAT\r\nESP arbeitet mit dem Unternehmen Eutelsat zusammen und setzt bei sehr vielen seiner sicheren Lösungen auf den Satelliten KA-SAT auf 9° Ost, der speziell für\r\nschnelle IP-Dienste zugeschnitten ist. \r\nDieses Satellitensystem erzielt einen Gesamtdatendurchsatz von 90 Gbit/sec und ermöglicht Bandbreiten von bis zu 30 Mbit/sec im Download sowie 6 Mbit/sec im Upload.\r\nKA-SAT bietet als sog. HTS (High-Throughput-Satellit) nicht nur nutzbare IP-Bandbreiten auf Festnetzniveau, sondern kann damit auch mehr VSAT-Bodenterminals versorgen und zugleich die anteiligen Infrastrukturkosten pro Nutzer deutlich senken.\r\nDie günstige Kosten-Leistung-Relation hat sich bei Feuerwehr- und Rettungsdiensten in Deutschland bereits herumgesprochen: \r\nImmer mehr Einsatzleitfahrzeuge werden mit einer selbstausrichtenden 77-cm-Sende-Empfangs-Antenne und einem ViaSat-Modem nachgerüstet. \r\nBei der Beschaffung neuer ELW taucht in den Ausschreibungen immer öfter das Ausstattungsmerkmal „Satellitenverbindung“ auf.\r\nViele deutsche Feuerwehren und Rettungsdienste nutzen den schnellen Datensatelliten bereits, so z.B. das BRK Traunstein und Berchtesgadener Land, der\r\nKreisfeuerwehrverband Südpfalz, die Feuerwehren in Paderborn und im Landkreis Darmstadt. \r\nIn der französischen Region Rhône-Alpes sind die Feuerwachen bereits via KA-SAT miteinander verbunden und sogar die Administration des Service de Secours\r\nin Luxemburg hat sich für eine Satellitenlösung entschieden.\r\n\"\r\nSiehe dazu auch:\r\nhttp://euroskypark.com/wp-content/uploads/2017/06/Fuchs_BOS_2-2017-1.pdf\r\n\r\n\r\nMit Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine Ende Februar 2022 ist der Dienst des KA-SAT-Satellitennetzwerks ausgefallen.\r\nHinter dem Ausfall scheint ein Cyberangriff zu stecken, der in erster Linie der Ukraine galt.\r\nOb und wann der KA-SAT-Dienst in Deutschland wieder funktioniert und ob die Modems dann wieder funktionieren, ist Stand 04.03.22 vollkommen unklar.\r\nSiehe dazu auch:\r\nhttps://www.inside-digital.de/news/satelliten-internet-ausgefallen-ka-sat-problem\r\n\r\n\r\nMeine Fragen:\r\n\r\n1) In welchem Umfang sind Feuerwehr und Rettungsdienst bei Ihnen durch den Ausfall des KA-SAT-Satellitendienstes betroffen ?\r\n\r\n2) Welche Rückfall-Lösung kommt als Ersatz für den ausgefallenen KA-SAT-Dienst bei Ihnen zum Einsatz ?\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 242698\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/242698/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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