GET /api/v1/message/676280/
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    "subject": "#a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\ntatsächlich ist Ihre ergänzende Rückfrage mit Mail vom 31.01.2022 mir\naus dem Blick geraten. Die eingetretene Verzögerung bitte ich zu\nentschuldigen und antworte wie folgt:\n\nDer bundeseinheitliche Bußgeldkatalog ist auf der Website des\nKraftfahrtbundesamts mit Tatbestandsnummer, Tatbestandstext und\nBußgeldhöhe öffentlich einsehbar. D.h. mit der Tatbestandsnummer\nkönnen der dazu gehörige Tatbestandstext und die Höhe des\nVerwarnungsgelds/Bußgelds ermittelt werden. Die von Ihnen beschriebene\nVariabilität (Möglichkeit der Erhöhung des Bußgelds wegen besonderer\nTatumstände) ist auf Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr\nbeschränkt. \n\nVor diesem Hintergrund verweise ich Sie freundlich auf die Möglichkeit\ndie begehrten Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu\nrecherchieren  (vgl. § 5 Abs. 4 IFG NRW).\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Ordnungsamt Aachen",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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