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    "subject": "Dokumente bzgl. letztem Auswahlverfahren [#241017 und 241018]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Mühlenmeier,\n\n vielen Dank für Ihre gleichlautenden Anfragen unter den beiden o.g. Vorgangsnummern.\n\n Das LIFG findet nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 LIFG auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nur Anwendung, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist. Da eine solche staatsvertragliche Regelung bisher nicht existiert und es bei der Volontär*innen-Ausbildung nicht um die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe geht, ist das LIFG nicht auf den SWR anwendbar.\n\n Dennoch möchten wir Ihnen unter Berücksichtigung unserer datenschutzrechtlichen Vorgaben einige Informationen zu unserer Journalistischen Ausbildung zukommen lassen:\n\n  *   Das journalistische Volontariat des SWR dauert 18 Monate, wobei Seminare und Workshops rund fünf Monate umfassen.\n  *   Die Absolvent*innen erwerben die Fähigkeit, gemäß dem Programmauftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zu informieren, zu bilden und zu unterhalten. Sie entwickeln ein journalistisches Berufsethos und lernen das medienspezifische Handwerkszeug zu beherrschen.\n  *   Die Volontär*innen lernen während des Volontariats sämtliche Funktionen und Arbeitsweisen von Hörfunk-, Fernseh- und Online-Journalist*innen kennen und erwerben praktische Erfahrungen in der multimedialen Arbeitsweise durch Projektphasen und die Mitarbeit in verschiedenen Redaktionen.\n  *   Der SWR schreibt einmal im Jahr für ein journalistisches Volontariat aus.\n  *   Der SWR versucht bei der Auswahl der Bewerber*innen ein breites Spektrum der Gesellschaft abzubilden.\n  *   Bei der letzten Auswahl im Jahr 2021 reichten mehr als 600 Bewerber*innen ihre Unterlagen ein.\n\n\nBeste Grüße",
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