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    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nherzlichen Dank für das nette Telefonat. Anbei die Beantwortung der Fragen. \r\n\r\n\r\n1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)\r\nJa\r\n\r\n1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?\r\nSeit 2001 gibt es in der Stadt Recklinghausen ein Kinder und Jugendparlament. \r\n\r\n1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?\r\nZu Beginn der Legislaturperiode werden 59 Mitglieder an den weiterführenden Schulen und in den Jugendzentren gewählt. Die Kinder und Jugendlichen sind zwischen 10 und 21 Jahren \r\nDie Zahl 59 geht auf die tatsächliche Zahl der Politiker:innen im Jahr 2001 im Rat Recklinghausen zurück. \r\n\r\n1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?\r\nSeit dem 07.11.2001\r\n\r\n1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?\r\nDrei Jahre. Gewählt wird in den Schulen und Jugendzentren nach den Sommerferien. Die Schulen und Jugendzentren haben 6 Wochen Zeit, die gewählten Mitglieder zu benennen. \r\n\r\n1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?\r\nRatsbeschluss\r\n\r\n1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?\r\nJa\r\n\r\n1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?\r\nPro Jahr hat das KiJuPa ein Budget von knapp 11.000€\r\n\r\n1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?\r\nDie Ausgaben werden immer in Absprache mit der Koordinatorin getroffen. Größere Ausgaben werden durch das Parlament legitimiert.\r\n\r\n1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? \r\nNein, dafür erhalten Sie kostenlose Fahrten, Materialien, etc. \r\n\r\n1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?\r\nLeider nur im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. \r\nIm Ausschuss für Bildung und Sport sind wir lediglich Gäste\r\n\r\n1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?\r\nAn den öffentlichen Teilen ja, an den nichtöffentlichen Teilen nicht.\r\n\r\n2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?\r\n2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?\r\n\r\n\r\nIch wünsche Ihnen mit der Auswertung und der Umsetzung viel Erfolg,\r\n\r\nmit freundlichen Grüßen,",
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