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"subject": "AW: Prüfberichte und sonstige Unterlagen zur Datenschutzkonformität von molekularbiologischen Pseudonymisierungs- und Re-Identifikationsverfahren [#242777]",
"content": "Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.03.2022 wird hiermit bestätigt. \r\n\r\nWir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. \r\n\r\nWir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!\r\n\r\nUm unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.\r\n\r\nDiese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.\r\n--\r\nDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\r\nTel.: 0211-38424-0\r\nFax: 0211-38424-999\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\nInternet: www.ldi.nrw.de\r\n\r\n \r\nAllgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:\r\nwww.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in\nGesendet: Mittwoch, 9. März 2022 07:49\r\nAn: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Prüfberichte und sonstige Unterlagen zur Datenschutzkonformität von molekularbiologischen Pseudonymisierungs- und Re-Identifikationsverfahren [#242777]\r\n\r\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nPrüfberichte und sonstige Unterlagen die in Ihrem Haus vorhanden sind, aus denen hervorgeht, dass molekularbiologischen Pseudonymisierungs- und Re-Identifikationsverfahren, wie sie etwas beim LampSeq Verfahren zur Anwendung kommen (https://lampseq.eu/ , https://www.morgenpost.de/vermischtes/article234765539/LampSeq-Das-kann-das-neue-Verfahren-fuer-Corona-Massentests.html , https://www.medica.de/de/MediaCenter/%C3%84ltere_Videoreportagen/Videoreportagen_2021/LampSeq_%E2%80%93_Skalierbarer_und_g%C3%BCnstiger_Massentest) insbesondere den Datenschutzanforderungen an Transparenz und Nachvollziehbar genauso genügen wie etwa vergleichbare Verfahren in binären, digitalen Verarbeitungsanlagen.\r\n\r\nsowie:\r\n\r\nUnterlagen zu Ausgestaltung von Prüfverfahren die Ihr Haus bei derartigen Verarbeitungstätigkeiten, bei denen Informationen molekularbiologisch und nicht digital verarbeitet werden, bei in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen durchführen könnte.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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