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"subject": "AW: Neue Länder und Warengruppen in der Risikowarenliste für Verpackungsholz [#239796]",
"content": "Sehr geehrte Frau Ullrich,\r\n\r\ndie vom JKI im Bundesanzeiger veröffentlichte Risikowarenliste für Verpackungsholz \"in Gebrauch\" basiert auf der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125. Sie stellt den von jedem Mitgliedstaat der EU zu erstellenden Überwachungsplan von Sendungen mit Verpackungsholz dar, nach dem entsprechende Einfuhrkontrollen der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer ausgerichtet werden. Es handelt sich hier um Stichprobenkontrollen, die entsprechend Art. 44-46 der Verordnung (EU) 2017/625 durchgeführt werden müssen. Hierbei geht es auch immer um neue und sich ändernde phytosanitäre Risiken. \r\nZusätzlich führen die Mitgliedstaaten der EU Kontrollen von Sendungen mit Verpackungsholz entsprechend von sogenannten Notmaßnahmen durch. Hierzu gehörte der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137, der bis zum 30. Juni 2020 anzuwenden war und die Durchführungsverordnung (EU) 2021/127, die seit dem 1. März 2021 gilt. Diese Einfuhrkontrollen sind entsprechend Art. 47 ff. der Verordnung (EU) 2017/625 von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen durchzuführen. Notmaßnahmen der EU und der nationale Überwachungsplan (Risikowarenliste) sind also als sich ergänzende Kontrollelemente aufzufassen.\r\nDer nationale Überwachungsplan wird auf der Basis von Risikoabwägungen festgelegt. Die temporär fehlende Notmaßnahme der EU sollte mit der Risikowarenliste vom 14. September 2020 weitestgehend abgefangen werden, weshalb in dieser Risikowarenliste insbesondere Warenarten und Ursprünge aufgenommen wurden, deren Risiko durch die Notmaßnahmen bereits bestätigt war. Nachdem die neue Notmaßnahme diese Warenarten und Ursprünge gültig war, wurde die Risikowarenliste entsprechend anhand von aktuellen Risiken überarbeitet. \r\nHierzu wurden insbesondere EU-weite Beanstandungen von eingeführten Sendungen herangezogen, die aus den EU-Datenbanken (EUROPHYT interceptions und TRACES) extrahiert wurden. Als weitere Risikofaktoren wurden u.a. Verbreitungsdaten von quarantänerelevanten Schadorganismen in den Ursprungsländern hinzugezogen wie beispielsweise Bursaphelenchus xylophilus, Anoplophora glabripennis und weiterer nicht-europäischer Käferarten. Bei der Listung der Warenart spielt auch die Wahrscheinlichkeit eine Rolle, mit der solche Waren mit Verpackungsholz transportiert werden, sowie Einfuhrmengen, die aus der Einfuhrstatistik der Zollbehörden stammen.\r\n\r\n\r\nJulius Kühn-Institut\r\nBundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen\r\nErwin-Baur-Straße 27\r\n06484 Quedlinburg\r\nwww.julius-kuehn.de\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Kerstin Ullrich [#239796] <<Name und E-Mail-Adresse>> \r\nGesendet: Montag, 7. März 2022 07:17\r\nAn: Poststelle <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: AW: Neue Länder und Warengruppen in der Risikowarenliste für Verpackungsholz [#239796]\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Neue Länder und Warengruppen in der Risikowarenliste für Verpackungsholz“ vom 03.02.2022 (#239796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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