HTTP 200 OK
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"subject": "Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen v. 24.02.2022",
"content": "Sehr geehrter Herr Weitkemper ,\n\nIhr Antrag auf Auskunftsersuchen im Sinne des IFG NRW vom 24.02.2022, für die Mitteilung von Informationen und Angaben zum Umgang mit Meldungen zu \"Impfverweigern\", kann nicht entsprochen werden.\n\nIhre Fragestellung 1:\n\n 1. Die Anzahl von E-Mails, die den zuvor genannten Charakteristika entsprechen, deren Betreff bzw. erster Satz also übereinstimmt.\n\n\nBegründung der Ablehnung zur Fragestellung 1:\nSie können von einer öffentlichen Stelle nur die Informationen erhalten, die dort vorhanden sind. Die Behörden sind nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen oder zu rekonstruieren. Dabei ist schon das Zusammenstellen von Informationen aus verschiedenen Quellen als ein Beschaffen anzusehen. Emails mit den in Frage 1 benannten Charakteristika liegen dem Kreis Soest nicht vor. Insoweit kann, da diese Informationen nicht vorhanden sind, Ihr Antrag i.S.d. IFG NRW nicht beantwortet werden. Der Antrag wird abgelehnt.\n\n\nIhre Fragestellung 2:\n\n 1. Unabhängig davon, ob solche E-Mails bereits eingegangen sind: Wie wird grundsätzlich mit derartigen Informationen zu Individuen umgegangen, welche über das Melden von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten hinausgehen?\n\na. Sind diese (un)erwünscht?\n\nb. Wird diesen nachgegangen?\n\nc. Werden diese zentral gesammelt?\n\nd. Werden diese gelöscht, bzw. welche Löschungsfristen finden Anwendung?\n\ne. Können Sie beziffern, wie viele solcher Nachrichten seit Anfang 2020 eingegangen sind?\n\n\nBegründung der Ablehnung zur Fragestellung 2 (inkl. a bis e)\nEine Erfassung, Auswertung und/oder Speicherung solcher Meldungen erfolgt nicht. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfolgt nach Maßgaben der gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen in diesem Zusammenhang liegen nicht vor. Sie können von einer öffentlichen Stelle nur die Informationen erhalten, die dort vorhanden sind. Die Behörden sind nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen oder zu rekonstruieren. Dabei ist schon das Zusammenstellen von Informationen aus verschiedenen Quellen als ein Beschaffen anzusehen. Die von Ihnen angefragten weiteren Informationen liegen dem Kreis Soest nicht vor. Insoweit kann, da diese Informationen nicht vorhanden sind, Ihr Antrag i.S.d. IFG NRW nicht beantwortet werden. Der Antrag wird abgelehnt.\n\nDes Weiteren weise ich Sie auf Ihre Rechte nach § 13 Absatz 2 IFG NRW hin.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen v. 24.02.2022"
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"sender": "Gesundheitsamt Kreis Soest",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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