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"subject": "AW: Grund für die Fehlbelegung von 12 der 24 F1 bzw. Sozialwohnungen in Frankfurt-Harheim [#240227]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\nIhre Wiedergabe unserer Antwort vom 7.2.2022 ist nicht korrekt. Diese lautete nicht dass wir \"...die Fehlbelegung von mindestens 12 der Wohnungen gestatten...\" sondern dass nach § 20 HWoFG Freistellungen möglich sind.\n\nIhr Anliegen fällt inhaltlich nicht unter das HUIG oder das VIG. Vor diesem Hintergrund kommt als Rechtsgrundlage des Auskunftsbegehrens nur § 80 HDSIG in Betracht. Diese Vorschrift gilt für die Behörden und sonstigen Stellen der Gemeinden und Landkreise sowie deren Vereinigungen nur, soweit die Anwendung des vierten Teils des HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Eine entsprechende Informationsfreiheitssatzung existiert in der Stadt Frankfurt am Main jedoch nicht. Insofern betrachten wir Ihr Anliegen als Bürgeranfrage.\nWir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen über die bisher gemachten allgemeinen Angaben zur Anwendung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes hinaus nicht entsprechen können, da diesem die Rechte privater Dritter entgegenstehen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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