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"subject": "Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#242967]",
"content": "Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nGemäß § 4 Abs 7 der HochschulCoronaVO M-V sind die Hochschulen verpflichtet, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.\r\n\r\n1. Ist bei digitalen Zertifikaten nach Auffassung der Universität Rostock eine Sichtprüfung ausreichend, um die oben genannte Regelung zu erfüllen? (Gemeint ist das Betrachten des QR-Codes mit bloßem Auge ohne Bestätigung von Echtheit und Gültigkeit)\r\n2. Welche Maßnahmen nutzt die Universität Rostock, um gefälschte Nachweise als solche zu erkennen?\r\n3. Gibt es Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o.ä. zum Umgang mit digitalen Nachweisen, die alleinig aus einem QR-Code bestehen (also ohne zusätzlich angezeigte Daten wie Name, Geburtsdatum, Impfstoff, etc.)? Falls ja: welche?\r\n4. Darf die CovPassCheck-App durch Personal der Universität Rostock eingesetzt werden, um im Rahmen des Lehrbetriebs die digitalen Nachweise von Studierenden zu prüfen? Falls nein, warum nicht?\r\n5. Sämtlicher interner Schriftverkehr, Schriftverkehr mit der Aufsichtsbehörde sowie sämtliche eingeholten Gutachten und Stellungnahmen (z.B. von Datenschutzbeauftragten) bzgl. des Einsatzes der CovPassCheck-App an der Universität Rostock.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nIch verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 242967\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/242967/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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