GET /api/v1/message/677248/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/677248/?format=api",
    "id": 677248,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/antragserwiderungen-evo-verfahren-1/#nachricht-677248",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/241227/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3990/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": null,
    "timestamp": "2022-03-10T16:57:19+01:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "AW auf Ihre Frage zur Aufgabe der Gebühren unter Vorbehalt << Adresse entfernt >> Antrag nach dem HmbTG Antragserwiderungen EVO-Verfahren [#241227]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nzu Ihrem Antrag nach dem HmbTG und auf Ihre u.a. Frage möchten wir nochmal auf die Gebührenpflichtigkeit der Auskunftserteilung gemäß § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen. \r\n\r\nSofern Sie eine Informationsgewährung weiterhin wünschen, bitten wir für die Zusendung des Gebührenbescheides bis 14.03.2022 um Aufgabe Ihrer aktuellen, bei der Meldebehörde hinterlegten Postanschrift. Sollten wir nach Fristablauf nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nicht weiter verfolgt werden soll.\r\n\r\nBitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus den vorgenannten Gründen bis dahin weitere Nachfragen, die hier jeweils weiteren Aufwand auslösen, nicht beantwortet werden können. \r\n\r\nZu Ihrer Nachfrage betr. die Berechnung der voraussichtlichen Gebührenhöhe kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: \r\nDie Höhe der Gebühr dürfte wegen der Anzahl der zu prüfenden und jeweils händisch zu anonymisierenden (nach derzeitigem Stand: insgesamt mind. 39) Dokumente gemäß Nr. 1.3.1.2 der Anlage zur HmbTGGebO mit ca. 5 Arbeitsstunden eines Tarifbeschäftigten der FHH zu bemessen sein. Unter Zugrundelegung der aktuell gültigen Personalkostenpauschalen der Finanzbehörde, beträgt der aktuelle Stundensatz für Beschäftigte im höheren Dienst 78,60 € und für Beschäftigte im mittleren Dienst 50,60 €. Es lassen sich mithin – je nachdem, wer die Tätigkeit vornimmt – Gebühren i. H. v. 393,00 € (78,60 € x 5 Stunden = 393,00 €) oder i. H. v. 253,00 € (50,60 € x 5 Stunden = 253,00 €) errechnen. Bis auf Weiteres gehen wir davon aus, dass die Vorbereitung der Auskunftserteilung zur Hälfte der Zeit durch die für die Verfahren zuständigen Rechtsreferent:innen (im höheren Dienst) und zur Hälfte durch die Beschäftigten der Geschäftsstelle (im mittleren Dienst) erfolgen würde.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "AW auf Ihre Frage zur Aufgabe der Gebühren unter Vorbehalt "
        ],
        [
            true,
            "<< Adresse entfernt >>"
        ],
        [
            false,
            " Antrag nach dem HmbTG Antragserwiderungen EVO-Verfahren [#241227]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\r\nzu Ihrem Antrag nach dem HmbTG und auf Ihre u.a. Frage möchten wir nochmal auf die Gebührenpflichtigkeit der Auskunftserteilung gemäß § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen. \r\n\r\nSofern Sie eine Informationsgewährung weiterhin wünschen, bitten wir für die Zusendung des Gebührenbescheides bis 14.03.2022 um Aufgabe Ihrer aktuellen, bei der Meldebehörde hinterlegten Postanschrift. Sollten wir nach Fristablauf nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nicht weiter verfolgt werden soll.\r\n\r\nBitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus den vorgenannten Gründen bis dahin weitere Nachfragen, die hier jeweils weiteren Aufwand auslösen, nicht beantwortet werden können. \r\n\r\nZu Ihrer Nachfrage betr. die Berechnung der voraussichtlichen Gebührenhöhe kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: \r\nDie Höhe der Gebühr dürfte wegen der Anzahl der zu prüfenden und jeweils händisch zu anonymisierenden (nach derzeitigem Stand: insgesamt mind. 39) Dokumente gemäß Nr. 1.3.1.2 der Anlage zur HmbTGGebO mit ca. 5 Arbeitsstunden eines Tarifbeschäftigten der FHH zu bemessen sein. Unter Zugrundelegung der aktuell gültigen Personalkostenpauschalen der Finanzbehörde, beträgt der aktuelle Stundensatz für Beschäftigte im höheren Dienst 78,60 € und für Beschäftigte im mittleren Dienst 50,60 €. Es lassen sich mithin – je nachdem, wer die Tätigkeit vornimmt – Gebühren i. H. v. 393,00 € (78,60 € x 5 Stunden = 393,00 €) oder i. H. v. 253,00 € (50,60 € x 5 Stunden = 253,00 €) errechnen. Bis auf Weiteres gehen wir davon aus, dass die Vorbereitung der Auskunftserteilung zur Hälfte der Zeit durch die für die Verfahren zuständigen Rechtsreferent:innen (im höheren Dienst) und zur Hälfte durch die Beschäftigten der Geschäftsstelle (im mittleren Dienst) erfolgen würde.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Bezirksamt Altona",
    "status_name": null,
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}