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    "content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1) Eine Kopie der Machbarkeitsstudie/Gutachten des Büros “aedvice” zum RAW-West (Bebauungsplan 2-25a) aus dem Jahre 2019\r\n2) Auskunft darüber, wann und in welchem Bearbeitungsstand das o.g. Gutachten der BVV und den Mitgliedern des Ausschusses StadtBW zur Verfügung gestellt wurde\r\n3) Kommunikation des Bezirksamts (Vorlage des Gutachtens, etc.) mit Entscheidungsträgern des StadtBW und der BVV\r\n4) Kommunikation innerhalb der Behörde bzgl. des o.g. Gutachtens\r\n5) Kommunikation des Bezirksamts mit dem Büro aedvice zu o.g. Gutachten\r\n6) Kommunikation des Bezirksamts mit der Eigentümerschaft (Kurth Gruppe) zu o.g. Gutachten\r\n7) Eingegangene Einwände zu o.g. Gutachten und die Antworten des Bezirksamts hierauf\r\n\r\nSollte die Offenlegung von Dokumenten gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen, bitte ich um eine geschwärzte Version (bspw. bei Namen) der betroffenen Dokumente.\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nEmanuel Beckmann\n\n\n\nAnfragenr: 243001\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/243001/\n\nPostanschrift\nEmanuel Beckmann\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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