HTTP 200 OK
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"subject": "115/22 - IFG-Anfrage Antragsteller/in",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“.\r\n\r\nUnsere Auskunft entnehmen Sie bitte dieser E-Mail nebst Anlage:\r\n\r\nFrage 1: § 8 Abs. 1 der Richtlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (RfwN) werfen:\r\nIm Rahmen des Grundstipendiums kann gefördert werden, wer\r\n(…) 4. Studienleistungen erbracht hat, die insgesamt weit über den durchschnittlichen Anforderungen liegen,\r\n 5. ein wissenschaftliches Vorhaben durchführt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt (…)\r\nGenauere Einzelheiten bzw. Vorgaben, z.B. zu erfüllende Noten, gibt es nicht. Es werden alle eingehenden Anträge individuell geprüft.\r\n\r\nFrage 2: Die Förderungsleistungen werden auf Antrag vergeben. Die Anträge sind an die Hochschulverwaltung zu richten. Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen findet man unter § 3 RFwN und auf der Website der Graduiertenförderung. Nach Ablauf der Antragsfrist (15.03./15.09.) werden die Anträge an die jeweiligen Fakultäten weitergeleitet und diese prüfen jeden Antrag angesichts der eingereichten Unterlagen. Hierzu schauen sich die Kommissionsmitglieder u.a. die Vornoten und wissenschaftlichen Publikationen an. Abschließend wird dann ein Ranking der fakultätsinternen Bewerber erstellt.\r\nDieses Ranking und die Stellungnahmen der Fakultäten wird dann an die Mitglieder der Vergabekommission geleitet, die letztendlich über die Vergabe bzw. Bewilligung der Stipendien entscheidet.\r\n\r\nFragen 3-8: siehe Anlage\r\n\r\nFragen 9-10 Die Namen der Mitglieder der einzelnen Fakultätskommissionen sind nicht öffentlich bekannt und müssen einzeln in den Fakultäten erfragt werden. Zudem müsste jedes Kommissionsmitglied einzeln angeschrieben und um Einwilligung zur Herausgabe ihrer personenbezogenen Daten gebeten werden. Dies geht mit einem erhöhten Bearbeitungsaufwand einher. In entsprechender Anwendung der §§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.2 des zugehörigen Gebührentarifs ist hierfür eine Gebühr von 50,- € als angemessen zu erachten. Ich mache die weitere Bearbeitung von einer Vorauszahlung dieser Gebühr abhängig, § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW).\r\nBitte leisten Sie die Vorauszahlung unter Angabe des obigen Aktenzeichens auf das Konto DE53 3905 0000 0000 0000 18 bei der Sparkasse Aachen (AACSDE33\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90, 52070 Aachen, erheben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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