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"subject": "Ihr IFG-Antrag vom 3. April 2022: Briefverkehr mit BioNtech [#245408]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 3. April 2022. Darin bitten Sie um die Übersendung sämtlichen E-Mail- und Briefverkehr mit Vertreterinnen und Vertretern der Firma Biontec, inklusive von BioNTech Beauftragten Unternehmen, wie z.B Beratungsfirmen oder Stiftungen. \r\n\r\nDa der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gemäß § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. \r\nIn diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie daher, mir diese Begründung zukommen zu lassen.\r\n\r\nGleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. \r\n\r\nNach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen.\r\n\r\nMaßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. \r\n\r\nIm vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 18 Stunden. Es würde somit die Höchstgebühr über 500 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen.\r\n\r\nBitte teilen Sie mit, ob Sie bereit sind, die Gebühren zu übernehmen und an Ihrem Antrag festhalten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium für Gesundheit",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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