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    "subject": "Antwort: WG: gesamte Datenbank über die erfassten Bäume im Gebiet der Stadt Hamminkeln [#246668]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Gottlieb,\r\n\r\nmit nachfolgender Mail vom 20.04.2022 beantragen Sie die Bereitstellung \r\nder Informationen aus dem Baumkataster.\r\n\r\nAls Gesetzesgrundlage Ihrer Anfrage geben Sie innerhalb der nachfolgenden \r\nMail vom 20.04.2022 das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und das \r\nUmweltinformationsgesetz (UIG) an.\r\n\r\nDa sich Ihr Informationsanspruch auf Umweltdaten bezieht, geht gemäß § 4 \r\nAbs. 2 IFG NRW das Umweltinformationsgesetz NRW als spezielles \r\nInformationsgesetz dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz NRW vor. \r\n\r\nNach § 2 Abs. 3 Nr. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) i. V. m. § 2 Satz 3 \r\nUIG NRW sind auf Antrag bereitzustellende Umweltinformationen u. a. auch \r\nDaten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, \r\nWasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich \r\nFeuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre \r\nBestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie \r\ndie Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen.\r\nZusätzlich dazu schließen Umweltinformationen gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 a UIG \r\ni. V. m. § 2 Satz 3 UIG NRW auch Maßnahmen oder Tätigkeiten ein, die sich \r\nauf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im \r\nSinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken. \r\nHierunter würden auch Informationen bzgl. des Baumbestandes bzw. der \r\nVeränderung des Baumbestandes fallen.\r\n\r\nWie Sie bereits selber festgestellt haben, ist die Stadt dabei, alle \r\nstädtischen Bäume zu erfassen und zu bewerten. Derzeit sind gut 1/3 des \r\nstädtischen Baumbestandes erfasst. Die Erfassung aller städtischen Bäume \r\nwird erst mittelfristig abgeschlossen werden (ca. in 8 bis 10 Jahren) \r\nkönnen, da auch neben der erstmaligen Erfassung von Bäumen Kontrollen bzw. \r\nRegelkontrollen und auch Unterhaltungsmaßnahmen immer wieder durchzuführen \r\nund deren Ergebnisse im Baumkataster zu erfassen sind. Die Häufigkeit von \r\nRegelkontrollen werden dabei von Faktoren wie berechtigte \r\nSicherheitserwartung des Verkehrs sowie Zustand und Entwicklungsphase des \r\nBaumes bestimmt. \r\nDa sich das Baumkataster im Aufbau befindet und hinsichtlich des \r\nErgebnisses der Baumkontrolle und sich dabei ergebender Maßnahmen täglich \r\naktualisiert wird, handelt es sich bei der Auswertung um eine \r\nMomentaufnahme. Dieser \r\nEmail beigefügt ist eine Auswertung vom 03.05.2022.\r\n\r\nSollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen die Bauhofleitung Herr \r\nFlores bzw. die stv. Bauhofleitung Herr Störmer unter der Telefonnummer \r\n02852/88 – 363 bzw. 362 zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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