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"subject": "AW: WG: Besuch von Minister Habeck bei Tesla [#244152]",
"content": "Sehr geehrter Herr Kempen,\r\n\r\nich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. März 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Besuch der Tesla-Fabrik in Grünheide durch Minister Habeck.\r\n\r\nDie Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann.\r\n\r\nNach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten Dritter und möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren können sich reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. \r\n\r\nZudem muss ein Antrag begründet werden, der die personenbezogenen Daten Dritter (§§ 5 Abs. 1, 2; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) und/oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§§ 6; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz ggf. anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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