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    "subject": "Ankündigung Untätigkeitsklage: „Gefahrenabwehr: UM BW besondere Polizeibehörde i.S. § 61 Abs.2 PolG BW“ [#21458]",
    "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nmeine Anträge auf Vermittlung vom 19. und 29. Mai 2017 wurden vom LDI bis heute noch nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Ich gehe nicht von einem technischen Problem Ihres E-Mail Eingangs aus.\n\nDamit wird die Vorgabe des § 3 Abs. 7 LIFG \"(7) Die amtliche Information ist der antragstellenden Person unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich zu machen.\" ad absurdum geführt.\n\nFalls der LDI BW nicht:\n- innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen,\n- innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Vermittlung unternimmt(beginnt),\n\nwerde ich eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO (und §§ 123 ff. VwGO) einlegen, weil hier eine kürzere Frist als 3 Monate bis zur Klageerhebung geboten ist.\n\nIch sehe als Bürger hiermit nicht das Abwarten von einem Monat auf eine Reaktion des LDI als angemessen an - bei Gefährdung der Monatsfrist nach § 3 LIFG sollte bei Untätigkeit des LDI und Ausbleibenden Eingangsbestätigung bereits nach 14 Tagen eine Untätigkeitsklage aussicht auf Erfolg haben.\n\nFür den Fall, dass der LIFG für Fragen der Informationsfreiheit nicht genügend Personalstellen hat, eine zeitnahe Beantwortung sicher zu stellen, so wäre dies ein Versäumnis des LDI sich für aussreichend Stellen einzusetzten. Siehe hierzu auch:\nhttp://blog.fragdenstaat.de/2017/ifg-beauftragte/\n\nZudem finde ich es erstaunlich, dass fast 1,5 Jahre nach Einführung des LFDI, der LDI BW auf seiner Webseite den Begriff Informationsfreiheit nur auf einer einzigen Seite verwendet und bis heute noch nicht einmal den Gesetzestext verlinkt:\n\n„Datenschutz und Informationsfreiheit sind moderne Grundrechte. Sie garantieren unsere Selbstbestimmung im beginnenden digitalen Zeitalter:\nDie Freiheit, unsere Daten zu nützen – aber auch die Freiheit, unsere Daten zu schützen!\nDabei unterstützen wir Sie als unabhängige und bürgerfreundliche Stelle.“\n\nhttps://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/der-landesbeauftragte-fuer-den-datenschutz-und-die-informationsfreiheit-baden-wuerttemberg/\n\nMit freundlichen Grüßen,\nDipl.-Ing.(FH) Robert Michel\n\nAnfragenr: 21458\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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