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"subject": "WG: Gefahrenabwehr: Rechtsgrundlage in RLP zur Klagebeteilungen gegen AKW Tihange 2 [#21541]",
"content": "Sehr geehrter Herr Michel,\r\n\r\nzu Ihrem unten beigefügten Antrag vom 17.05.2017 ergeht folgender Bescheid.\r\n\r\nIhr Antrag auf Information nach den Landestransparenzgesetz (LTranspG) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz, VIG) wird als unbegründet zurückgewiesen.\r\n\r\n1. Zum Antrag nach dem Landestransparenzgesetz\r\n\r\nDer Antrag ist an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) gerichtet und bezieht sich auf dienstlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen zu Punkten\r\n- wesentliche Rechtsanalyse zur Amtspflicht und Handlungsspielraum des Ministeriums,\r\n- Rechtsgrundlage des Landesrechts RLP (so Z.B. PoG) für Ihre Klagebeteiligung in Belgien,\r\n- Rechtsrahmen für Abwehr von Gefahren aus dem Ausland,\r\n- Rechtsrahmen/Analyse wann ein Bürger Anspruch auf Gefahrenabwehr durch die Behörde hat (Schutz von Grundrechten) und eine Ermessensreduzierung zu Null vorliegt (siehe Kommentar Dr. Rhein Aufgaben der Ordnungsbehörde OBG NRW (3))\r\nDer Antrag ist damit auf die Herausgabe von amtlichen Informationen gemäß § 5 Abs. 1 LTranspG gerichtet.\r\nDas MUEEF ist transparenzpflichtige Stelle und der Gegenstand des Antrags liegt im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde.\r\nEs sind jedoch beim MUEEF keine einschlägigen dienstlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen zu den im Antrag genannten Punkten vorhanden.\r\nGemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 LTranspG unterliegen der Transparenzpflicht aber nur solche Informationen, über die die transparenzpflichtige Stelle verfügt oder die für sie bereit gehalten werden.\r\nEin Anspruch auf Herausgabe von amtlichen Informationen nach dem Landestransparenzgesetz ist somit nicht gegeben und war daher zurückzuweisen.\r\n\r\n2. Zum Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nDer Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG ist nicht begründet, weil es sich bei den beantragten Informationen nicht um Daten handelt, für die nach dieser Vorschrift ein Anspruch auf Herausgabe besteht. Der Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz war daher ebenfalls zurückzuweisen.\r\n\r\nUnbeschadet der Anerkennung einer Rechtspflicht übermitteln wir Ihnen den Antragsschriftsatz für den Betritt des Landes Rheinland-Pfalz zur Klage der StädteRegion Aachen gegen das Atomkraftwerk Tihange 2 in einer deutschen Übersetzung. Soweit die von Ihnen aufgeworfenen Fragen für den Antrag zum Beitritt erheblich waren, haben Sie in den Antragsschriftsatz Eingang gefunden.\r\n\r\n Rechtsbehelfsbelehrung\r\n\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.\r\nDieser ist beim Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, einzulegen.\r\nDer Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form (Mailadresse) oder zur Niederschrift erhoben werden.\r\n\r\nDie elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist.\r\n\r\nWenn Sie sich in Ihrem Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz wenden.\r\nKontaktdaten:\r\nDer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz\r\nwww.datenschutz.rlp.de\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass die Anrufung der oder des Landesbeauftragten keine aufschiebende Wirkung gegenüber dem Widerspruchsbescheid hat.\r\n\r\nIm Auftrag\r\nDr. Barbara Kaminski\r\n\r\n--\r\nDr. Barbara Kaminski\r\nReferat Atom-, Strahlenschutzrecht\r\n\r\nMINISTERIUM FÜR UMWELT,\r\nENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN\r\nRHEINLAND-PFALZ\r\n\r\nKaiser-Friedrich-Straße 1\r\n55116 Mainz\r\nTelefon 06131/16-4489\r\nTelefax 06131/16-174489\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\nwww.mueef.rlp.de\r\n\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Robert Michel <<E-Mail-Adresse>>\r\nGesendet: Mittwoch, 17. Mai 2017 14:49\r\nAn: Poststelle (MUEEF)\r\nBetreff: Gefahrenabwehr: Rechtsgrundlage in RLP zur Klagebeteilungen gegen AKW Tihange 2 [#21541]\r\n\r\nAntrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nes ist begrüßen",
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