HTTP 200 OK
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"subject": "Grundbescheid zur Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) // Ihre Anfrage nach VIG über die Plattform Frag den Staat im Rahmen der „TopfSecret“- Aktion, Betrieb: „DB Fernverkehr AG“, Stephensonstraße 1,",
"content": "Sehr geehrter [...],\r\n\r\nnach Abwägung aller hier betroffenen Interessen wurde entschieden, Ihnen die beantragten Kontrollberichte der beiden letzten Kontrolltermine zum Zeitpunkt Ihres Antrages elektronisch zur Verfügung zu stellen, sofern diese Beanstandungen aufweisen.\r\n\r\nWir werden Ihnen die Informationen nach Ablauf von 10 Werktagen in Form einer E-Mail übersenden, wenn der Dritte nicht innerhalb von 10 Werktagen gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht.\r\n\r\nRECHTSBEHELFSBELEHRUNG:\r\n\r\nGegen diesen Bescheid kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt, Abteilung Veterinänlvesen (32.6), Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main erhoben werden.\r\n\r\nHinweise:\r\n\r\n1. Gemäß 5 5 Abs. 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Das Venrvaltungsgericht Frankfurt, Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main, kann gemäß 5 80 Abs. 5 der VewvaItungsgerichtsordnung auf Antrag die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.\r\n\r\n2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in diesem Verfahren ausgehändigte Information nur für den Privatgebrauch erfolgt und von hier aus eine Veröffentlichung im Internet nicht legitimiert werden kann. Sollten Sie dennoch die Information an die Plattform „Frag den Staat“ oder auch an sonstige Stellen weiterleiten, sind Sie dafür im Rahmen der allgemeinen Gesetze selbst gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer verantwortlich.\r\n\r\n3. Der Betriebsinhaber der angefragten Gaststätte wird gleichzeitig gern. 5 5 Abs. 4 S. 2 VIG über vorliegende Entscheidung zur Datenherausgabe informiert. Er kann Widerspruch und Klage dagegen einlegen.",
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