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    "subject": "AW: Transparenzbericht von “Altenpflegeheim \"Am Zeisigwald\"“ [#23636]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Schmieder,\r\n\r\ngern beantworten wir Ihre Bürgeranfrage.\r\n\r\nDas Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) enthält keine Befugnisnorm, welche die Veröffentlichung der im Rahmen der Prüfungen gewonnen Erkenntnisse vorsieht. Daher unterliegen die eine stationäre Einrichtung betreffenden Daten den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes.\r\n\r\nAnders ist dies im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, geregelt. Seit Herbst 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht (§ 115 Abs. 1a SGB XI). Sie können unter dem Link: www.pflegelotse.de den veröffentlichten Transparenzbericht der o. g. Einrichtung einsehen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Kommunaler Sozialverband Sachsen\r\nFachdienst 350",
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