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    "subject": "Anzahl der gefällten Bäume [#21594], Ihre Anfrage nach dem UIG vom 23.05.2017",
    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nmit Ihrer Mail vom 23.05.2017 baten Sie um Auskunft, wie viele Bäume auf Veranlassung der Stadtverwaltung Münster in den letzten fünf Jahren gefällt wurden und wie viele Ersatzpflanzungen erfolgt sind. Gemäß § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe des UIG freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Behörden verfügen über die Informationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereit gehalten werden. Es besteht keine Pflicht die Informationen aktiv zu erheben oder sie zu rekonstruieren. Zu recherchierende Daten sind nicht geschuldet.\n\nBaumfällungen können im Rahmen von Baumaßnahmen, durch Unterhaltungsarbeiten, durch Umwelteinwirkungen (z.B. Krankheitsbefall oder Sturmschäden), durch Erschließung neuer Baugebiete usw. notwendig werden. Auch Neuanpflanzungen erfolgen aufgrund unterschiedlicher Sachverhalte (z.B. Ersatzpflanzungen, im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen, im Rahmen der Stadt- und Grünflächenentwicklung usw.) und können nicht eindeutig einer Stelle in der Stadtverwaltung zugeordnet werden. Insgesamt ist der Stadt Münster aber im besonderem Maße an einer Durchgrünung der Stadt gelegen.\n\nEin übergreifendes Kataster zu Baumfällungen und Ersatzanpflanzungen wird bei der Stadt Münster nicht geführt. Verschiedene Ämter (u.a. das Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Sportamt und das Amt für Immobilienmanagement) der Stadtverwaltung veranlassen für ihren Bereich die entsprechenden Arbeiten, wobei keine summarische Erfassung der Fällungen und Ersatzanpflanzungen durch die Ämter erfolgt. Aus diesem Grund liegen die von Ihnen abgefragten Daten bei der Stadt Münster so nicht vor und sind auch nicht geschuldet im Sinne des UIG.\n\nFolgende Daten aus der städtischen Baumdatei, in der allerdings überwiegend nur einzeln stehende Bäume im Straßenraum erfasst werden, kann ich Ihnen für die letzten fünf Jahre liefern:\n\nJahr\n\nBaumfällungen\n\nErsatzanpflanzungen\n\n2012\n\n510\n\n193\n\n2013\n\n596\n\n160\n\n2014\n\n722\n\n120\n\n2015\n\n690\n\n322\n\n2016\n\n640\n\n262\n\n\n\n\n\n\n\n\nDie Anzahl der Neuanpflanzungen insgesamt liegt aber deutlich über den Ersatzanpflanzungen.\n\nAktuelle Daten für 2017 liegen hier noch nicht vor.\n\nDarüber hinaus hat das städtische Tiefbauamt für einen Teil der Rodungen unregelmäßig Sammelausschreibungen erteilt. Hierzu liegen folgende Daten vor:\n\n2012 rd. 184 Baumfällungen\n2014 rd. 47 Baumfällungen\n2017 bis dato. rund 127 Baumfällungen\n\nEine Erfassung der Ersatzanpflanzungen erfolgt beim Tiefbauamt nicht.\n\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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