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"subject": "+eilt+ Gefahrenabwehr Anträge gegen formal verfassungswidrigen Gesetzgebungsprozess [#23661]",
"content": "Antrag nach dem NUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\n\r\nder Bundestag hat gestern beschlossen, die Strafprozessordnung zu ändern\r\nund dabei die objektiven Geboten der freien Meinungsbildung\r\n(BVerfG BvR 748/93, 1 BvR 619/63, 1 BvB 2/51) wie auch der freien\r\nWillensbildung (BVerfG 2 BvQ 29/17) verletzt.\r\n\r\nDaher ist diese Gesetzesänderung formal verfassungswidrig.\r\n(Wie bereits das Gesetzgebungsverfahren am 1./2. Juni\r\nder Kombination Bund-Länder Finanzausgleich mit\r\nÖffnung für privaten Betrieb von Autobahnen und Schulen)\r\n\r\nDie BfDI ist beim Gesetzgebungsprozess nicht gehört worden,\r\nihre Maßnahmen halte ich im Rahmen Ihrer Amtspflicht\r\nals ungenügend (vielleicht in Unkenntnis ihrer Rechts-\r\nmittel).\r\n\r\nZum Schutz der Rechtsstaatlichkeit nutze meine Bürgerrechte:\r\n\r\nIch beantrage hiermit auf Basis der Generalklausel zur\r\nGefahrenabwehr (analog OBG NRW) dass sie\r\nunverzüglich alle Mittel nutzen:\r\n– den Rechtsrahmen von Rechtsschutzmittel gegen demokratie-\r\nund rechtsstaatsfeindlichen Gesetzgebungsprozessen\r\nausloten\r\n– umgehend per zielgerichtete Verfassungsbeschwerde\r\naus formalen Gründen einlegen (Einstweilige Anordnung)\r\nund verhindern, dass dieses Gesetz verkündet, in Kraft tritt\r\noder wirksam wird.\r\n- begründete Petition beim Bundespräsidenten, keine Unterschrift\r\nvor vor einer Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht unter dieses\r\nGesetz zu leisten,\r\nAls Antragsteller erwarte ich fortlaufende Information zum\r\nVerfahren sowie rechtliches Gehör.\r\n\r\nNach IFG (und § 25 VwVfG) beantrage ich die Auskunft\r\n(Kopie von Dokumenten), welche Rechtsbefugnisses zur Abwehr\r\nunmittelbarer Gefahr (Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit,\r\nder öffentlichen Ordnung) sie als LDI haben.\r\n\r\nZusätzlich bitte nach IFG ich um Kopie oder Links zu allen\r\nIhren kritischen Stellungnahmen und amtshandlungen\r\nzum Gesetzgebungsprozess, aufgeteilt nach:\r\n– formale Kritik und Rüge an dem Gesetzgebungsprozess\r\n– Prüfungen auf Rechtsmittel gegen diesen Prozess.\r\n\r\nAnbei meine Teile meiner Verfassungsbeschwerden.\r\nIch verstehe meine Anträge als einfache Anträge, bzw zur\r\nGefahrenabwehr, und als rein kostenfrei.\r\n\r\nIch bitte umgehend um schriftliche Eingangsbestätigung\r\nund fortlaufende Informationen via FragDenStaat.de.\r\n\r\nVorsorglich weise ich darauf hin, dass sowohl mein\r\nEilantrag zur Gefahrenabwehr, wie auch meine IFG Anfragen\r\nwegen objektiver Dringlichkeit _nicht_ den normalen\r\nFristen unterliegt und deshalb notfalls bereits nächste\r\nWoche Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO (und §§ 123 ff. VwGO)\r\neinlegen würde.\r\n\r\nHintergründe:\r\nFehlendes Bewusstsein und/oder Willen\r\nOrdnungsrecht zu Gefahrenabwehr transparent zu machen,\r\nFehlendes Bewusstsein und/oder Willen\r\nOrdnungsrecht zu Gefahrenabwehr transparent zu machen,\r\nbzw Anträgen nachzugehen:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-um-bw-besondere-polizeibehorde-is-61-abs2-polg-bw/\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-klage-gegen-akw-tihange2doel3-auf-basis-generalklausel-ordnungebehordengesetz-nrw/\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-rechtsgrundlage-in-rlp-zur-klagebeteilungen-gegen-akw-tihange-2/\r\n\r\nöffentliche Kommentare von mir:\r\nhttps://netzpolitik.org/2017/staatstrojaner-bundestag-beschliesst-diese-woche-das-krasseste-ueberwachungsgesetz-der-legislaturperiode/\r\nhttps://www.eaid-berlin.de/?p=1786#comments\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nRobert Michel\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nRobert Michel\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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