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    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nIhre Fragen zu den Kosten des 34. Dt. Evangelischen Kirchentags sind bei mir eingegangen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihre Mail so verstehe, dass sie sich auf einen Anspruch auf Übermittlung amtlicher Informationen nach § 11 HmbTG handelt. Dieser Anspruch beinhaltet keinen Anspruch auf Zusammenstellung oder Ermittlung von Informationen, die nicht bereits in Akten vorliegen.\nGleichwohl werde ich versuchen Ihre Informationswünsche soweit möglich zu erfüllen.\nDer 34. Dt. Evangelische Kirchentag hat von der FHH eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 7,9 Mio Euro erhalten, die allerdings in Höhe von 400.000 Euro durch Mittel des Bundes und damit nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert wurde, im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 19/2574 (http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/25581/haushaltsplan-2009-2010-%e2%80%93-haushaltsjahr-2009-%e2%80%93-einzelplan-1-1-senat-deutscher-evangelischer-kirchentag-2013-in-hamburg-hier-nachbewilligung.pdf).\nIm Übrigen wurden zugunsten des 34. Dt. Evangelischen Kirchentages auf städtische Gebührenerhebungen verzichtet. Das Gesamtvolumen dieses Gebührenverzichts wurde im Vorwege geschätzt, einer abschließenden Abrechnung bedurfte es nicht, siehe dazu (http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/5254a3f9-8905-4c86-91c0-fc566fc674f8/Akte_734.02-08.pdf)\n\nIm Übrigen bin ich mit einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten im Internet nicht einverstanden, ich bitte diese vor einer etwaigen Veröffentlichung zu löschen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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