HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/70198/",
"id": 70198,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-it-gutachten/#nachricht-70198",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/20760/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6810/",
"recipient_public_body": null,
"status": "resolved",
"timestamp": "2017-06-23T18:41:58+02:00",
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Re: Kosten IT-Gutachten durch die Firma ACCENTURE [#20760]",
"content": "Am 19.05.2017 22:23, schrieb Walter Weyprecht:\n> Liebe Frau Dr. Rothenhöfer,\n>\n> Vielen Dank für Ihre Email vom 19.05.2017.\n>\n> Die von Ihnen zitierten Vorschriften des § 6 Abs. 2 Nr. 1, 3 IFS sind jedoch hier nicht einschlägig. Bereits die Beteiligung Dritter war auch nicht angezeigt und damit auch nicht die jetzige Herausgabeverweigerung.\n> Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist nur dann betroffen, wenn sich daraus Rückschlüsse ziehen lassen auf die Kalkulation des Unternehmens, dessen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu schützen sind. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Dazu müsste man mindestens wissen, wieviele Beratertage und zu welchen Preisen abgerechnet wurden. Vorliegend wurde von mir jedoch lediglich die Gesamtsumme sowie eine Gegenüberstellung mit den SOLL-Kosten aus dem Vergabebeschluss sowie dem Vertrag verlangt, keine detaillierten Angaben zur Leistungserfüllung.\n> Es ist hier also nicht einmal die Vorlage der Rechnung erforderlich, sondern es würde gem § 6 Abs. 3 Satz 2 IFS ausreichen, die drei erfragten Daten anzugeben. Die Firma Accenture hat damit keinen Anspruch, dass diese Angaben geheim bleiben und es kann hier keine vertragliche Klausel geben, dass beispielsweise Höhe der Vergabeermächtigung geheim gehalten wird.\n>\n> Ich darf daher bitten, mir über die drei Angaben wie zuvor beschrieben Auskunft zu erstatten.\n>\n>\n> Mit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"Re: Kosten IT-Gutachten durch die Firma ACCENTURE [#20760]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Am 19.05.2017 22:23, schrieb Walter Weyprecht:\n> Liebe Frau Dr. Rothenhöfer,\n>\n> Vielen Dank für Ihre Email vom 19.05.2017.\n>\n> Die von Ihnen zitierten Vorschriften des § 6 Abs. 2 Nr. 1, 3 IFS sind jedoch hier nicht einschlägig. Bereits die Beteiligung Dritter war auch nicht angezeigt und damit auch nicht die jetzige Herausgabeverweigerung.\n> Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist nur dann betroffen, wenn sich daraus Rückschlüsse ziehen lassen auf die Kalkulation des Unternehmens, dessen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu schützen sind. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Dazu müsste man mindestens wissen, wieviele Beratertage und zu welchen Preisen abgerechnet wurden. Vorliegend wurde von mir jedoch lediglich die Gesamtsumme sowie eine Gegenüberstellung mit den SOLL-Kosten aus dem Vergabebeschluss sowie dem Vertrag verlangt, keine detaillierten Angaben zur Leistungserfüllung.\n> Es ist hier also nicht einmal die Vorlage der Rechnung erforderlich, sondern es würde gem § 6 Abs. 3 Satz 2 IFS ausreichen, die drei erfragten Daten anzugeben. Die Firma Accenture hat damit keinen Anspruch, dass diese Angaben geheim bleiben und es kann hier keine vertragliche Klausel geben, dass beispielsweise Höhe der Vergabeermächtigung geheim gehalten wird.\n>\n> Ich darf daher bitten, mir über die drei Angaben wie zuvor beschrieben Auskunft zu erstatten.\n>\n>\n> Mit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Stadtverwaltung München",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}