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"subject": "Vertrag zu Historikerkommission des BMEL [#23650]",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\nvielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Juni 2017, mit dem Sie die Zusendung \"des Vertrags des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit den ForscherInnen der Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundeslandwirtschaftsministeriums\" beantragen. Ihr Schreiben werte ich als Antrag nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Da Ihr Antrag personenbezogene Daten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 betrifft, ist den sechs Mitgliedern der Historikerkommission als Drittbetroffenen gemäß § 8 Absatz 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Da Daten Dritter betroffen sind, ist Ihr Antrag zudem nach § 7 Absatz 1 Satz 2 zu begründen. \r\n\r\nIhre Einschätzung, dass es sich bei der Anfrage um eine einfache und somit gebührenfreie Auskunft handelt, trifft leider nicht zu. Nach einer überschlägigen Kostenkalkulation sind Gebühren in einer Höhe von ca. 60 € gemäß. § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG zu erwarten.\r\n\r\nIch bitte deshalb um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. In diesem Falle bitte ich um eine Begründung des Antrags sowie um die Mitteilung einer zustellungsfähigen Postanschrift. \r\n\r\nErgänzend weise ich darauf hin, dass Sie zur Unabhängigen Historikerkommission auch Informationen auf der Internetseite des BMEL finden: http://www.bmel.de/DE/Ministerium/_Texte/Historikerkommission_Zwischenbericht.html?nn=310768\r\nMit den einzelnen Mitgliedern der Kommission hat das BMEL jeweils Verträge geschlossen, die auf das Mandat der Historikerkommission Bezug und außerdem eine Honorarvereinbarung beinhalten. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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