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    "subject": "AW: Stellungnahme von Verband kommunale Unternehmen zu Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und der Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung [#22020]",
    "content": "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, \r\nBau und Reaktorsicherheit (BMUB)\r\n\r\n\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2017, in der Sie um Übersendung der Stellungnahme vom Verband kommunale Unternehmen im Rahmen der Verbändebeteiligung zu \"Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und der Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung\" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und  Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.\r\n\r\nLeider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da vom Verband kommunale Unternehmen im Rahmen der Verbändebeteiligung zu \"Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und der Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung\" keine Stellungnahme eingereicht hat. \r\n\r\nSollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Andernfalls bin ich bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten.\r\n\r\nSollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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