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    "subject": "AW: Stellungnahme von Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau zu Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes … [#22478]",
    "content": "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, \r\nBau und Reaktorsicherheit (BMUB)\r\n\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Henze, \r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2017, in der Sie um Übersendung der Stellungnahme des Bunds der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau im Rahmen der Verbändebeteiligung zum \"Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)\" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und  Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.\r\n\r\nLeider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da der Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau im Rahmen der Verbändebeteiligung zum \"Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)\" keine Stellungnahme eingereicht hat. \r\n\r\nSollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Andernfalls bin ich bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten.\r\n\r\nSollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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