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    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nich nehme Bezug auf meine Nachfrage mit E-Mail vom 07.06.2017 und Ihre Antwort hierauf mit E-Mail vom 09.06.2017. Da Sie dort keine weiteren fischereirechtlichen Regelungen aufführen, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage nur auf mögliche Verstöße gegen die Anlandeverpflichtung bezieht.\r\n\r\nHierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:\r\n\r\nIn die sog. Nationale Verstoßdatei bei der BLE werden nur Informationen von rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (Bußgeldverfahren) eingetragen, da erst zu diesem Zeitpunkt ein Verstoß festgestellt ist. Bisher hat die BLE keine Verstöße gegen das Anlandegebot festgestellt. Auch die zuständigen Landesbehörden haben bislang keine Verstöße gegen die Anlandeverpflichtung für diese Verstoßdatei gemeldet.\r\n\r\nIn Ihrer ersten E-Mail vom 05.06.2017 hatten Sie auch nach „mutmaßlichen Verstößen“ gefragt. Bei der BLE gibt es derzeit keine offenen Verfahren. Zu möglicherweise noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren der zuständigen Landesbehörden können wir keine Aussage treffen; diesbezüglich müssten Sie sich bei Bedarf zuständigkeitshalber an die Landesbehörden wenden.\r\n\r\nKontaktinformationen zu den zuständigen Behörden (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Mecklenburg-Vorpommern); Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein; Staatliches Fischereiamt Bremerhaven (Niedersachsen, Bremen) und ggf. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Abteilung Agrarwirtschaft Jagd, Fischerei, Pferdezucht) (Hamburg) sind im „Portal Fischerei“ abrufbar:\r\nhttps://www.portal-fischerei.de/bundeslaender/\r\n\r\nIch hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.\r\n\r\nEs handelt sich vorliegend um eine einfache Auskunft, so dass keine Gebühren erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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