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"subject": "AW: Erlasse an den nachgeordneten Bereich mit Bezug auf die StVO und die VwV-StVO nach dem 20.04.2022 [#251040]",
"content": "Sehr << Anrede >>\n\r\nfür die blitzschnelle fundierte Rückmeldung bedanke ich mich bei Ihnen recht herzlich!\r\n\r\nSie schreiben, die zuständige Straßenverkehrsbehörden entscheiden im Einzelfall im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens über den Umgang mit Radverkehrsanlagen mit fehlenden Sicherheitsräumen im Bestand. Daran schließt sich die Fragestellung an, wann und unter welchen Umständen eine solche Prüfung für Bestandsmarkierungen stattfindet:\r\n\r\n1. Ist bezüglich des Sicherheitsraumes VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 Satz 2 Rn. 29 einschlägig, nach dem Straßenverkehrsbehörden gehalten sind, \"bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen\"? Sind Straßenverkehrsbehörden demnach u.a. angehalten, auf Antrag eine Überprüfung einer Radverkehrsanlage mit fehlendem Sicherheitsraum vorzunehmen? Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Umbau- und Sanierungsmaßnahme eine Überprüfung bestehender verkehrsrechtlicher Anordnungen im Einklang mit aktuellen Regelwerken zur Folge haben sollte? Ist die Neuregelung des Sicherheitsraums durch die VwV-StVO allein eine \"sich bietende Gelegenheit\", um die Radverkehrsanlagen einer grundsätzlichen Prüfung zu unterziehen?\r\n\r\n2. Ist der in Rede stehende Sicherheitsraum ein Aspekt, der bei einer regelmäßig stattfindenden Verkehrsschau (vgl. VwV-StVO zu § 45 zu Absatz 3 Rn. 56-59) behandelt werden sollte?\r\n\r\nKönnten Sie mir die angekündigte Niederschrift der VIB vom 08./09.06.2022 nach Erstellung im Rahmen dieses Antrags nachträglich zukommen lassen? Alternativ könnte ich sie erneut separat anfragen, wofür ein Hinweis auf den ungefähren Fertigstellungszeitpunkt hilfreich wäre.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 251040\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/251040/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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