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"subject": "AW: WG: Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der CUII [#236109]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Juli 2022. \r\n\r\nZu der Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der CUII ist noch keine abschließende Stellungnahme der Bundesnetzagentur ergangen. Zur Empfehlung der CUII müssen weiterhin Unterlagen nachgereicht werden.\r\n\r\nUnter anderem steht noch eine Entscheidung des BGH im Zivilverfahren aus, dass Auswirkungen auf die oben genannte Empfehlung hat. Das OLG München hat im Rahmen von § 7 Abs. 4 TMG die vorherige gerichtliche Inanspruchnahme eines in der Europäischen Union ansässigen Host-Providers mit dem Ziel, Auskünfte über die Identität der Dienstebetreiber „LibGen“ und „Sci-Hub“ zu erhalten, für grundsätzlich zumutbar und geboten gehalten (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-19442?hl=true) Das Verfahren ist derzeit bei dem Bundesgerichtshof anhängig. Die mündliche Verhandlung hat am 23.06.2022 stattgefunden. Der Verkündungstermin ist für den 13.10.2022 angesetzt (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR111-21.html).\r\n\r\nSobald eine abschließende Entscheidung zur Empfehlung 5/2021 getroffen wurde, wird diese auf der Website der CUII veröffentlicht: https://cuii.info/empfehlungen/\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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