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"subject": "AW: WG: Feststellungsanträge nach Schwerbehindertenrecht: Mitarbeiter*innen diskriminieren im Antragsverfahren [#249608]",
"content": "Sehr geehrte Frau Kopetzky,\r\n\r\nzurückkommend auf Ihre Mail vom 20.06.2022 möchte ich auf Ihre Fragen in der von Ihnen gewählten Reihenfolge eingehen und abschließend wie folgt antworten.\r\n\r\n•\tFür einen reibungslosen Bearbeitungsablauf ist das Versorgungsamt auch auf die Mitwirkung der Antragstellenden angewiesen (Mitwirkungspflicht gem. § 21 Abs. 2 SGB X). Wenn auf schriftliche An- / bzw. Nachfragen keine Reaktion erfolgt, generiert das Fachverfahren bis zu zwei weitere Erinnerungsschreiben. Dieses Verfahren hat zur Folge, dass die weitere Antragsbearbeitung möglicherweise über Wochen zum Erliegen kommt. Sollte sich ein Antragstellender krankheitsbedingt über eine längere Zeit nicht in der Lage sehen, der gesetzten Frist nachzukommen, muss auf die Mitwirkung verzichtet werden. Eine abschließende Beurteilung des ärztlichen Dienstes kann nur anhand vorliegender Unterlagen erfolgen, die sich in der daran an-schließenden Bescheiderteilung wiederfindet. Eine Handlungsanweisung gibt es in der Sache nicht.\r\n\r\n•\tFür die Nichtanwendung von Datenschutzrechten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) wie auch die Nichtanwendung von § 13 ff. SGB I gibt es keine Handlungsanweisung.\r\n\r\n•\tDie Mitteilungen bezogen auf § 13 ff SGB I werden – soweit erforderlich – stets in den Schreiben aufgeführt. Mit der Eingangsbestätigung vom 02.05.2022 wurden Sie hinsichtlich der Vorausset-zungen die zu der Anerkennung einer Behinderung (körperliche Funktionseinschränkung) ausführlich informiert und aufgeklärt.\r\n\r\n•\tAuf die Frage „Versagung der Anerkennung von Verfahrensunfähigkeitsattesten verweise ich um Wiederholungen zu vermeiden auf den ersten Absatz meines Schreibens.\r\n\r\n•\tIn einer Arbeitsanweisung ist die behördeninterne Sicherstellung der Barrierefreiheit in der Kommunikation festgelegt. Spezielle Verfahrensweisen zur Kommunikation mit handbehinderten Menschen, außer den grundsätzlichen gegenüber behinderten Menschen bestehen nicht.\r\n\r\n•\tAusführliche Informationen zu der Schweigepflichtsentbindung wie auch der beruflichen Qualifikation der Mitarbeitenden im Versorgungsamt habe ich bereits in meiner E-Mail vom 23.05.2022 gegeben; dem habe in der Sache auch nichts mehr hinzuzufügen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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