GET /api/v1/message/712736/?format=api
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    "subject": "Re: Behördeninternes Aktenzeichen der Prozessvertretung Ihrer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf [#251773]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nauf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) beantragen Sie Auskunft zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie zu den hier verwendeten Datenschutzhinweisen und der zuständigen Aufsichtsbehörde.\r\n\r\nZu dem von Ihnen genannten Gerichtsverfahren wird hier kein besonderes behördeninternes Aktenzeichen verwendet.\r\n\r\nSoweit der Präsident des Landtags Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (§ 5 Absatz 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen), ist zuständige Aufsichtsbehörde die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Die Datenschutzhinweise des Landtags finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html.\r\n\r\nSollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Landtag NRW",
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