HTTP 200 OK
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"subject": "WG: Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#252386]",
"content": "Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, \r\n\r\nhaben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 29. Juni 2022, mit dem Sie um Zusendung sämtlicher interner Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 bitten.\r\n\r\nDa Sie eine Vielzahl von noch zu identifizierenden Dokumenten anfordern, ist davon auszugehen, dass Ihr Antrag erhebliche personelle Ressourcen binden wird. Insofern handelt es sich gemäß dem Gebührenverzeichnis LIFG-JuM um keine einfache Auskunft, so dass Gebühren von bis zu 200,00 EUR erhoben werden können. Sollte sich im Laufe der Sichtung der angeforderten Dokumente herausstellen, dass ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, können Gebühren von über 200,00 EUR erhoben werden. Hierrüber würden wir Sie gem. 10 Abs. 2 S. 1 LIFG gesondert informieren. \r\n\r\nWir bitten daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag weiter verfolgen. \r\n\r\nDes Weiteren wollen wir Sie darauf hinweisen, dass § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG die Möglichkeit der Verlängerung der Frist, innerhalb der die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen sind, auf bis zu drei Monate vorsieht. Aufgrund der zu tätigen Recherchearbeit und der Sichtung einer Vielzahl von Dokumenten kann im Falle der Weiterverfolgung Ihres Antrags die Monatsfrist voraussichtlich nicht eingehalten werden. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"WG: Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#252386]"
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"sender": "Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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