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"subject": "IFG Kosten der Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Ziele und Maßnahmen für die 20. Legislaturperiode [#253089]",
"content": "Bundesministerium des Innern und für Heimat\r\nReferat Z II 4 - Az.:13002/4#3509\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n\r\nleider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag vom 06. Juli 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. \r\n\r\nBei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen.\r\nIch bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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