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"subject": "Umsetzung des Londoner Protokolls durch die Bundeswehr [#253108]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte senden Sie mir die Vorschriften (Rechtsnormen und/oder Verwaltungsvorschriften, aber auch Einsatzregeln der Bundesmarine) des Bundesministeriums der Verteidigung zu, die der Umsetzung von Art. 10 Absatz 4 des Londoner Protokolls dienen, das über das Gesetz zu dem Protokoll vom 07. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in Deutschland als Bundesrecht gilt. \r\n\r\nNach Art. 10 Absatz 4 Londoner Protokoll gilt: \r\n\r\n„Dieses Protokoll findet keine Anwendung auf Schiffe und Luftfahrzeuge, denen nach dem Völkerrecht Staatenimmunität zusteht. Jedoch stellt jede Vertragspartei durch geeignete Maßnahmen sicher, dass derartige, ihr gehörende oder von ihr betriebene Schiffe und Luftfahrzeuge in Übereinstimmung mit Ziel und Zweck dieses Protokolls handeln und macht der Organisation entsprechende Mitteilung.“\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nValentin Schatz\n\n\n\nAnfragenr: 253108\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/253108/\n\nPostanschrift\nValentin Schatz\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"sender": "Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)",
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