HTTP 200 OK
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Content-Type: application/json
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"subject": "AW: Umsetzung des Förderprogramms 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft bei der Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK) [#252282]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nsehr gern erläutere ich Ihnen, für welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen im Sinne von § 10 Abs. 1 IFG iVm der Informationsgebührenverordnung wir gehalten sind, Gebühren zu erheben.\r\nDie Unterlagen enthalten personenbezogene Daten, die entweder geschwärzt werden müssten, sofern Sie damit einverstanden sind oder Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden müssten, sofern Sie nicht mit der Schwärzung einverstanden sind, was Ihr gutes Recht ist. In beiden Fällen wird der Gebührentatbestand Teil A Nr. 2.2 Informationsgebührenverordnung erfüllt, wonach der Zugang zu den erbetenen Informationen durch die Herausgabe von Abschriften erfolgt und ein im Einzelfall deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, weil Daten zum Schutz privater Belange ausgesondert werden müssen. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 30€ und 500€. Da die Höhe mit von Ihren Entscheidungen über die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren abhängt, können wir darüber keine verlässliche Aussage treffen. Eine erste Durchsicht hat ergeben, dass zudem ggf. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorliegen und hier kommt es ebenfalls darauf an, ob diese geschwärzt werden dürften oder nicht. \r\n\r\nIch hoffe, dass Ihnen diese Erklärungen weiterhelfen. Wenn Sie das Verfahren weiterführen wollen, benötigen wir Ihren Namen und Ihre postalische Anschrift.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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