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    "subject": "Ihre Anfrage vom 24. Juni 2022 / Ihre Nachfrage vom 27. Juli 2022",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nich nehme Bezug auf Ihre auf das IFG und das VIG gestützte Auskunftsanfrage vom 24. Juni 2022, die Sie an die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin gerichtet hatten, und Ihre ebenfalls dorthin gerichtete Nachfrage vom 27. Juli 2022. Zuständig für die Beantwortung der Anfrage ist jedoch nicht die Senatsverwaltung, sondern das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg. Die Senatsverwaltung hat Ihre Anfrage vom 24. Juni 2022 leider nicht hierher weitergeleitet; diese ist hier erst aufgrund Ihrer (demgegenüber weitergeleiteten, hier am am 1. August 2022 eingegangenen) Nachfrage vom 27. Juli 2022 bekannt geworden.\n\nIhre Anfrage wird nunmehr in den nächsten Tagen beantwortet werden; ich bitte insoweit nur noch um ein wenig Geduld.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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