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    "subject": "Klimaeffekt der A100 [#257278]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Welchen Umfang wird der induzierte Verkehr der A 100 im Vergleich zur Nicht-Realisierung der A 100 nach Fertigstellung und Inbetriebnahme entsprechend den Berechnungen, die dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorliegen, voraussichtlich haben (bitte für Pkw und Lkw sowie für den 16. und 17. Bauabschnitt differenziert angeben und darstellen, seit wann dem BMDV diese Berechnungen vorliegen)? \r\n\r\n2. Wie viele Tonnen CO2-Äquivalente werden infolge des induzierten Verkehrs bei\r\nRealisierung des 16. und 17. Bauabschnittes der A 100 voraussichtlich jährlich erzeugt (bitte Quelle dieser Angabe/Berechnung/Schätzung exakt benennen)? \r\n\r\n3. Wie viele Tonnen CO2-Äquivalente werden voraussichtlich im Zuge des Baus des 16. und 17. Bauabschnittes der A 100 emittiert? \r\n\r\n4. Wie viele Liter Wasser werden voraussichtlich im Zuge des Baus des 16. und 17. Bauabschnittes der A 100 jährlich sowie insgesamt verbraucht werden? \r\n\r\n5. Welches Ergebnis erbrachte die im Zuge des BVWP 2003 vorgenommene Bewertung der A-100-Neubauverlängerung (16. und 17. Bauabschnitt) in vergleichender Betrachtung von Planfall (mit A 100) und Vergleichsfall (ohne A 100) in Bezug auf die Einsparung des jährlichen CO2-Ausstoßes (bitte in Tonnen CO2-Äquivalente angeben) und insgesamt über die prognostizierte Nutzungsdauer bzw. Lebenszeit der Bauabschnitte bzw. Autobahnabschnitte)? Wie genau wurde diese Einsparung ermittelt und welche Faktoren wurden hierbei in welchem Umfang und mit exakt welcher Gewichtung berücksichtig (bitte exakte Berechnungsmethodik und den konkreten Berechnungsweg darstellen)?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 257278\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/257278/\n\nPostanschrift\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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