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"subject": "Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 15. August 2022 [#246087]",
"content": "--- Vorab per E-Mail ---\r\n\r\nSehr << Anrede >>\n\r\nvielen Dank für die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage, die bei Ihnen unter dem Az 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 081 geführt wird.\r\n\r\nGegen Ihren Bescheid vom 15. August 2022 lege ich Widerspruch ein.\r\n\r\nDer Informationszugang kann nicht nach § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt werden. Die Antworten auf parlamentarische Fragen sind nicht identisch mit den von mir begehrten Informationen. Das folgt schon daraus, dass ich Einsicht in Unterlagen und nicht Auskunft beantragt habe.\r\n\r\nAuch der Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 8 IFG ist nicht erfüllt. Der Versagungsgrund sperrt den Zugang zu Informationen nur, soweit sie dem Bundeskanzleramt zur Wahrnehmung der Fachaufsicht über den Bundesnachrichtendienst und zur Ausübung der Koordinierungstätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste vorgelegen haben. Vorliegend ist nicht plausibel, dass im Bundeskanzleramt ausschließlich solche Informationen über den Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau vorliegen.\r\n\r\nIn Anbetracht der bisher verstrichenen Zeit seit Antragsstellung und der Notwendigkeit einer Androhung zur Untätigkeitsklage, bitte ich um eine zeitnahe Bearbeitung meines Widerspruchs. Gegebenfalls bin ich gewollt, Verwaltungsklage gegen Ihre Stelle einzureichen.\r\n\r\nMit freundlichem Gruß\r\nLennart Mühlenmeier\n\nAnhänge:\n - 20220818-bkamt-marsalek-ifg-widerspruch.pdf\n\n\nAnfragenr: 246087\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/246087/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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