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"content": "Die Anfrage wurde abgelehnt, aber ein Hinweis auf eine ähnlich lautende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE verwiesen. Die Replik der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage löste die Widersprüche jedoch nicht auf. Die LINKE hat hier aber offenbar nicht nachgehakt.\r\nAuf meine Nachfragen (s.u.) stellte sich das BMF taub:\r\n\r\n\"Gesendet: Sonntag, 3. April 2022 21:58\r\nAn: << Antragsteller:in >>\nBetreff: Re: GZ V B 5 - O 1319/22/10036, DOK 2022/0201879\r\n\r\nSehr geehrte(r) Frau/Herr ...\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.03.2022 zu meiner Frage nach „ein oder zwei Beispielen, an welche Mittel die Bundesregierung gedacht hat, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden´“, ohne dabei direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu nehmen. \r\n\r\nIhre Auffassung ist korrekt, dass meine Nachfrage nicht als neuer IFG-Antrag verstanden werden soll, sondern als eine Sachfrage, die weder mit Ihrem Schreiben vom 25. Februar 2022 noch Ihrem dortigen Verweis auf die Anfrage der LINKEN beantwortet wurde.\r\nDa insbesondere auch Herr Christian Lindner immer wieder betont, dass die Politik den Menschen besser erklärt werden müsse, gehe ich auch davon aus, dass auch von Seiten Ihre Ministeriums Interesse besteht, meine Frage zu beantworten.\r\n\r\nOhne eine Antwort Ihres Ministeriums bleiben für mich folgende alternative Interpretationsmöglichkeiten:\r\n1.) Es gibt diese Mittel nicht und das war bei Formulierung des Beschlusses sowohl der Bundesregierung als auch der EU Kommission klar. Dann würde es sich um eine inhaltsleere Worthülse handeln, die den europäischen Rechtsgedanken ad absurdum führen würde und zudem Betrug am Bürger wäre, der auf die europäischen Kontrollsysteme vertraut.\r\n2.) Es gibt diese Mittel nicht und das war bei Formulierung des Beschlusses der Bundesregierung, aber nicht der EU Kommission klar. Das wäre gleichbedeutend mit einem Betrug der EU Kommission durch die Bundesregierung.\r\n3.) Es gibt diese Mittel, aber sie sind mit einem direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG verbunden. Das wäre gleichbedeutend mit der Aufhebung der Gewaltenteilung und würde damit nichts weniger als die Demokratie in Frage stellen.\r\n4.) Es gibt diese Mittel, ohne direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu üben. Dann sollte es doch für Sie ein Leichtes sein, in einem Zweizeiler ein oder zwei Beispiele zu benennen.\r\n\r\nAngesichts der oben genannten Optionen, von denen ich nach derzeitigem Informationsstand nur 1.)-3.) für realistisch halte, geht es für mich auch nicht um irgendeine Lappalie, sondern um mein Selbstverständnis als -bisher überzeugt der politischen Mitte zugehöriger- europäischer Bürger und ggf. auch um meine politische (Neu-)Orientierung.\r\nIch kann nun also nicht mehr tun als ein letztes Mal diese o.g. Frage zu stellen. Sollte Ihre bisher gezeigte Antwortpolitik der Regelfall sein, trügen Sie m.E. eine entscheidende Mitverantwortung dafür, wenn Bürger zu den politischen Rändern abwandern.\r\nSollten Sie nur für IFG-Anträge zuständig sein, leiten Sie bitte gerne meine Anfrage (mit mir in cc) an die zuständige Stelle weiter.\r\n\r\n\r\nAm 24/03/2022 um 11:51 schrieb <<E-Mail-Adresse>>:\r\nV B 5 – O 1319/22/10036\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n \r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. März 2022 und die damit verbundene Frage nach „ein oder zwei Beispielen, an welche Mittel die Bundesregierung gedacht hat `um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden´“. \r\nIhre Nachfrage wird hier nicht als neuer IFG-Antrag verstanden. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Sach- und Rechtsfrage, die grundsätzlich nicht unter den Zugangsanspruch des § 1 IFG fallen und daher nach dem IFG abzulehnen wären. Ich gehe auch davon aus, dass keine entsprechenden amtlichen Informationen im Bundesministerium vorhanden wären, welche sich Ihrer Frage zuordnen ließen. Falls Sie dennoch eine förmliche Bescheidung wünschen, bitte ich um Mitteilung.\r\nIm Übrigen möchte Sie auf mein Schreiben vom 25. Februar 2022 verweisen.\r\n \r\n...\r\n...\r\nReferat << Antragsteller:in >>\nBundesministerium der Finanzen\r\n \r\nVon: ...\r\nGesendet: Mittwoch, 9. März 2022 22:04\r\nAn: Referat VB5\r\nBetreff: GZ V B 5 - O 1319/22/10036, DOK 2022/0201879\r\n \r\nSehr geehrter ...,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort vom 25/02/2022 und insbesondere für den Verweis auf BT-Drs. 20/658. Die dortige Replik auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE beantwortet jedoch meine Frage nicht hinreichend.\r\n\r\nMir fehlt jedenfalls nach wie vor die Phantasie, wie es die Bundesregierung schaffen will,\r\n\"unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden\",\r\nohne dabei direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu nehmen.\r\n\r\nIch wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir anhand von ein oder zwei Beispielen erläutern könnten, an welche Mittel die Bundesregierung dabei gedacht hat.\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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