HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/736365/?format=api",
"id": 736365,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvereinbarung-mit-dem-landesamt-fuer-einwanderung/#nachricht-736365",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/258985/?format=api",
"sent": true,
"is_response": false,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15198/?format=api",
"status": null,
"timestamp": "2022-09-28T08:27:30.361944+02:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "AW: Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung #258985 [#258985]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nHiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 15. September 2022.\r\n\r\nAls Rechtsgrundlage für die Ablehnung meines Antrags nennen sie § 11 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz und sprechen konkret davon, dass eine Offenlegung der geforderten Unterlagen \"Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden sowie die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen“ bieten würde.\r\n\r\nObwohl im gegebenen Fall laut Ihrer Darstellung das \"Wohl des Landes Berlin\" durch ein Bekanntwerden der fraglichen Dokumente einen Nachteil erfahren würde, bleibt die konkrete Natur dieser Gefährdung im vorliegenden Bescheid im Dunklen. Warum genau etwa durch die Kenntnis und Veröffentlichung von Absprachen mit dem Landesamt für Einwanderung die Zusammenarbeit mit anderen Behörden deutlich erschwert \"oder gar gefährdet\" würde, erschließt sich aus diesem Zusammenhang nicht. \r\n\r\nFür eine Ablehnung des Antrags sollte eine tatsächliche und greifbare Gefährdungslage vorliegen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil am 10. Februar 2011 (Aktenzeichen 2 K 23.10) in einer Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes festgestellt, dass Prognosen über mögliche nachteilige Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit plausibel und nachvollziehbar sein müssen. Im vorliegenden Bescheid ist das nicht der Fall.\r\n\r\nVielmehr steht dem geäußerten Sicherheitsinteresse der Behörde ein öffentliches Informationsinteresse gegenüber, das von der Antragstellerin in Ausübung ihres Berufes als Journalistin geäußert wird. Dieses öffentliche Informationsinteresse ist im vorliegenden Fall in besonderem Maße gegeben, gerade weil es sich um ein Mittel zur Kontrolle der Behörden bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols handelt. Die Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen, die die behördliche Informationsbeschaffung in diesem Fall vielfach darstellt, rechtfertigen ein besonderes öffentliches Auskunftsinteresse.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nChristina << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 258985\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/258985/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
"redacted_subject": [
[
false,
"AW: Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung #258985 [#258985]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nHiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 15. September 2022.\r\n\r\nAls Rechtsgrundlage für die Ablehnung meines Antrags nennen sie § 11 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz und sprechen konkret davon, dass eine Offenlegung der geforderten Unterlagen \"Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden sowie die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen“ bieten würde.\r\n\r\nObwohl im gegebenen Fall laut Ihrer Darstellung das \"Wohl des Landes Berlin\" durch ein Bekanntwerden der fraglichen Dokumente einen Nachteil erfahren würde, bleibt die konkrete Natur dieser Gefährdung im vorliegenden Bescheid im Dunklen. Warum genau etwa durch die Kenntnis und Veröffentlichung von Absprachen mit dem Landesamt für Einwanderung die Zusammenarbeit mit anderen Behörden deutlich erschwert \"oder gar gefährdet\" würde, erschließt sich aus diesem Zusammenhang nicht. \r\n\r\nFür eine Ablehnung des Antrags sollte eine tatsächliche und greifbare Gefährdungslage vorliegen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil am 10. Februar 2011 (Aktenzeichen 2 K 23.10) in einer Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes festgestellt, dass Prognosen über mögliche nachteilige Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit plausibel und nachvollziehbar sein müssen. Im vorliegenden Bescheid ist das nicht der Fall.\r\n\r\nVielmehr steht dem geäußerten Sicherheitsinteresse der Behörde ein öffentliches Informationsinteresse gegenüber, das von der Antragstellerin in Ausübung ihres Berufes als Journalistin geäußert wird. Dieses öffentliche Informationsinteresse ist im vorliegenden Fall in besonderem Maße gegeben, gerade weil es sich um ein Mittel zur Kontrolle der Behörden bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols handelt. Die Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen, die die behördliche Informationsbeschaffung in diesem Fall vielfach darstellt, rechtfertigen ein besonderes öffentliches Auskunftsinteresse.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nChristina "
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >>"
],
[
false,
"\n\n\n\nAnfragenr: 258985\nAntwort an: "
],
[
true,
"<<E-Mail-Adresse>>"
],
[
false,
"\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
],
[
true,
"https://fragdenstaat.de/a/258985/"
],
[
false,
"\n\nPostanschrift\n"
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>"
],
[
false,
"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
]
],
"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": null,
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}