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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau im Stadtteil Schölerberg.\r\n\r\nIn dem Bereich Schölerberg wird der Glasfaserausbau durch die Stadtwerke Osnabrück geplant, ausgeführt und betreut. Die Stadt Osnabrück fungiert hier in übergeordneter Funktion und ist für die Genehmigung der geplanten Ausbaubereiche und für die ordnungsgemäße Abnahme der Maßnahmen zuständig. Sobald ein komplettes Gebiet des Glasfaserausbaus fertiggestellt wurde, erfolgt ein gemeinsamer Abnahmetermin mit den Stadtwerken Osnabrück als Auftraggeber, der ausführenden Firma als Auftragnehmer und der Stadt Osnabrück.\r\n\r\nAlle Schäden und Mängel (Unebenheiten, zerbrochene Platten o.Ä.) die während der Ausführung entstanden sind, werden begutachtet und in einem Protokoll festgehalten. Die festgestellten Schäden und Mängel müssen in einer angemessenen Frist (ca. 4 Wochen) durch die ausführende Firma behoben werden.\r\nDes Weiteren beträgt für die ausgeführten Arbeiten eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit müssen sämtliche auftretenden Mängel auf Kosten der Stadtwerke Osnabrück beseitigt werden.\r\n\r\nDa der von Ihnen angesprochene Stadtteil Schölerberg noch nicht komplett für den Glasfaserausbau erschlossen wurde, sind die Stadtwerke Osnabrück bis zur Abnahme als Ansprechpartner zuständig.\r\nBitten wenden Sie sich daher mit ihrem Anliegen und bei weiteren Fragen an:\r\n\r\nStadtwerke Osnabrück\r\nFrau Jana Reitmeyer\r\n<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>\r\n0160 6162336\r\n\r\n\r\nWir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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