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    "subject": "Ihre Anfrage wg. Stundenabrechnungen Dataport (I3/3597/2021)",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 16.11.2021.\r\n\r\nSie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Senatskanzlei Zugang beantragt zu Stundenabrechnung der im Programm DigitalFirst (ITD-DF) eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dataport im September 2021. Hierauf hätten Sie zunächst keine Antwort erhalten.\r\n\r\nAm 1.9.2022 hat Ihnen die Senatskanzlei nun einige Unterlagen zur Verfügung gestellt. Sie hat darauf hingewiesen, dass weitere Unterlagen dort vorliegen. Diese seien jedoch im Hinblick auf die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung zu prüfen. Sie wurden aufgefordert, eine zustellfähige Anschrift anzugeben, damit die dafür entstehenden Gebühren bei Ihnen erhoben werden können.\r\n\r\nDas Vorgehen, Unterlagen teilweise zugänglich zu machen, teilweise unter den Vorbehalt einer Gebührenübernahme zu stellen, ist ungewöhnlich, aus rechtlicher Sicht wohl aber nicht zu beanstanden. Dass in den Stundenabrechnungen Informationen zu schwärzen, jedenfalls aber genauer zu prüfen sind und dadurch ein mehr als nur geringer Aufwand entsteht, erscheint mir nicht fernliegend. Ich empfehle Ihnen daher, der Senatskanzlei Ihre zustellfähige Anschrift mitzuteilen, damit die Sache dort abschließend bearbeitet werden kann.\r\n\r\nIhre Eingabe bei unserer Dienststelle dürfte damit erledigt sein. Ich werde die Akte daher schließen. Sollten sich weitere Gründe ergeben, warum Sie den Umgang der Senatskanzlei mit Ihrer Anfrage für unzureichend halten, kommen Sie bitte erneut auf mich zu.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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