GET /api/v1/message/737659/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

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    "subject": "AW: Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]",
    "content": "Sehr geehrte Frau Bonath,\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\n\nDas Paul Ehrlich-Institut veröffentlicht im Sinne der Transparenz regelmäßig Berichte zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen. Darin befinden sich Daten und Auswertungen der gemeldeten Verdachtsfälle auf eine Impfkomplikation (UAW). Es ist jedoch nicht möglich, zusätzliche Auswertungen zu bestimmten Fragestellungen zu erstellen.\n\n\nAus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt vielmehr voraus, dass die begehrten Informationen bei der in Anspruch genommenen Stelle bereits vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 - 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 - 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08).\n\n\nIn der UAW-Datenbank der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) sind unter www.adrreports.eu/de/<http://www.adrreports.eu/de/>   alle UAW-Meldungen aus den EU/EWR-Staaten dokumentiert und nach verschiedenen Kriterien recherchierbar.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Paul-Ehrlich-Institut",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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