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"subject": "AW: Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort.\r\n\r\nSie schreiben folgendes:\r\n\r\n\"Aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von NEUEN Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. NICHT VORHANDENE Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden.\"\r\n\r\nDie Antwort ist nicht plausibel und würde bedeuten, dass das PEI seinen gesetzlichen Aufgaben, nämlich die Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen zu sammeln und auszuwerten, nicht nachkommt. \r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nIch habe vom PEI konkrete Daten zu Verdachtsmeldungen a) auf schwerwiegende Impfnebenwirkungen insgesamt, b) auf schwerwiegende Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen in den Altersgruppen 5-11 und 12-17 Jahre sowie c) auf tödliche Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen in besagten Altersgruppen angefordert.\r\n\r\nDas PEI sammelt diese Verdachtsmeldungen. Das Alter der Betroffenen ist im Meldeformular anzugeben. Das PEI MUSS also über diese Daten verfügen. Gleichwohl sind diese Daten von großem Interesse für die Öffentlichkeit und unterliegen keiner berechtigten Geheimhaltung.\r\n\r\nAußerdem ist Ihr Verweis auf die EMA-Datenbank unangemessen. In der EMA-Datenbank finden sich selbst IT-Spezialisten nur schwer zurecht. Man benötigt Spezialkenntnisse und teils besondere Software, um besondere gemeldete Verdachtsfälle, also hier schwerwiegende und tödliche Verdachtsfälle bei Kindern und Jugendlichen, herauszufiltern. Darüber hinaus ist es nach meiner Recherche gar nicht möglich, die genannten Fälle für Deutschland herauszufiltern. Danach habe ich allerdings gefragt. Ferner scheint das PEI mit seinen Weitermeldungen an die EMA massiv im Rückstand zu sein, da sich bereits die Gesamtfälle dort deutlich von den PEI-Angaben unterscheiden.\r\n\r\nDa das PEI die Fälle für Deutschland altersbezogen sammeln, über die erfragten Daten daher verfügen muss, und es keinen besonderen Aufwand für das PEI bedeuten kann, diese zu generieren und zu übermitteln, ist ein rechtlich gedeckter Grund, diese vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, nicht ersichtlich. \r\n\r\nIch fordere Sie also nochmals auf, mir die erfragten Daten innerhalb der gesetzlichen Frist zuzusenden. \r\n\r\nDarüber hinaus ergeben sich aus Ihrer Antwort folgende weiteren Fragen:\r\n\r\n1. Registriert das PEI bei den Verdachtsmeldungen das Alter der Betroffenen Personen?\r\n\r\n2. Wenn das PEI das Alter der Betroffenen nicht registriert, wie Ihre Antwort nahelegt (Zitat: \"Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen\"): Wie will das PEI dann alterspezifische Risiken, insbesondere speziell bei Kindern und Jugendlichen, durch die Corona-Impfstoffe überhaupt ermitteln können?\r\n\r\n3. Wenn das PEI über die verlangten Daten nicht verfügt, bzw. diese erst \"aufbereiten\" müsste: WER überprüft dann die Sicherheit der Corona-Impfstoffe für Kinder und Jugendliche und wie begründet das PEI die eigene Untätigkeit in diesem Zusammenhang rechtlich? \r\n\r\n4. Welche konkreten \"Auswertungen und Aufbereitungen\" müsste das PEI unternehmen, um mir die genauen Zahlen der gemeldeten Verdachtsfälle auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen schlicht und ergreifend zu übermitteln?\r\n(Die Anzahl der Impfdosen kann ich anhand der RKI-Daten und der mir vom Statistischen Bundesamt übermittelten Bevölkerungsdaten der einzelnen Jahrgänge auch selbst ausrechnen.)\r\n\r\nBitte antworten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSusan Bonath\n\n\n\nAnfragenr: 259767\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/259767/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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