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"subject": "IFG / Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr [#259882]",
"content": "BMVg\nR I 1 - Az 39-22-17/A5/V287\n\n\nBetreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nBezug: Ihr Antrag vom 29. September 2022 (s.u.)\n\n\nSehr geehrter Herr Schulze,\n\nhiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom \n29. September 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) \n39-22-17/A5/V287 bearbeitet. \n\n\nIm Auftrag\n\nSelleske\n____________________________________________________________\n\nNinette Selleske\n____________________________________________________________\nR I 1\nBundesministerium der Verteidigung\n\nStauffenbergstraße 18, 10785 Berlin\nTelefon: +49 (0) 30 2004-23819\nBundeswehrkennzahl: 3400\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\ncc: <<E-Mail-Adresse>>\nInternet: https://www.bmvg.de \n\nVon: \"Kevin Schulze [#259882]\" \n<<Name und E-Mail-Adresse>>\nAn: <<E-Mail-Adresse>>\nDatum: 29.09.2022 18:22\nBetreff: Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und \nFeiern der Bundeswehr [#259882]\n\n\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nGuten Tag, bitte senden Sie mir die neuste Ausgabe der Zentralrichtlinie \nA2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr zu.\nVielen Dank\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des \nGesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie \n§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne \ndes § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung \nder gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit \nInformationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, \nmöchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu \nerwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um \neine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den \nanderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht \nberechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich \ngemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG \nund bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, \nspätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist \nnicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist \ninformieren.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich \nwiderspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne \nDritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung \nder Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre \nMühe!\n\nMit freundlichen Grüßen",
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