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"subject": "AW: Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht“ vom 27.09.2022 (#259767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit ordentlich beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\n\r\nDas heißt: Sie haben mir NICHT die angeforderten Daten zu bis Ende Juni 2022 gemeldeten Verdachtsfällen auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung übermittelt. Ihre Begründungen für die Ablehnung sind nach meiner Einschätzung rechtlich nicht tragfähig, denn:\r\n\r\nEs obliegt nicht dem PEI, zu entscheiden, der Öffentlichkeit relevante Informationen vorzuenthalten, weil es die bloßen Annahme vertritt, Menschen könnten diese möglicherweise falsch einordnen.\r\n\r\nDer Verweis an die EMA führt ins Leere, da die angeforderten Informationen für Deutschland dort nicht erhältlich sind. Altersbezogene Verdachtsfallmeldungen sind bei der EMA lediglich für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum erhältlich, nicht aber für Deutschland. Datenexperten haben mir das bestätigt. Für die Evaluierung von Verdachtsfällen in Deutschland ist das PEI zuständig, nicht die EMA.\r\n\r\nDie Begründung, das PEI sei nicht verpflichtet, NICHT VORHANDENE Daten zu übermitteln, würde bedeuten, das PEI käme seiner Aufgabe nicht nach, Verdachtsfallmeldungen altersbezogen zu sammeln und auszuwerten. \r\n\r\nÜberdies fordere ich keine Sonderauswertungen an, sondern lediglich beim PEI eingegangene schwerwiegende und tödliche Verdachtsfallmeldungen bei geimpften Kindern und Jugendlichen, die für diese schutzbefohlene Altersgruppe vom PEI mit besonderem Interesse zu betrachten sind. Die Daten müssen also entweder vorhanden sein, oder aber das PEI hat sie gelöscht, womit es seiner Aufgabe nicht nachkäme.\r\n\r\nDie angeforderten Daten sind von höchster Bedeutung für die Aufklärung der Bevölkerung, aber auch der impfenden Ärztinnen und Ärzte. Letztere können ohne Kenntnis der hier angeforderten Daten keine adäquate Risikoabschätzung vornehmen und die Eltern zu impfender Kinder und Jugendlicher somit nicht ordnungsgemäß aufklären. \r\n\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSusan Bonath\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tFehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]\r\n> Datum: \t27. September 2022, 19:53\r\n> Von: \t\"Susan Bonath\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Paul-Ehrlich-Institut\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n> \r\n> Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Im aktuellen Sicherheitsbericht des PEI fehlen zum wiederholten Mal jegliche Angaben zu gemeldeten Verdachtsfällen auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung bei Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es keine konkrete Zahl zu gemeldeten schwerwiegenden Verdachtsfällen insgesamt.\r\n> \r\n> Im Juni teilten Sie mir auf eine Presseanfrage mit, dass bis zum 31.03.2022 in den Altersgruppen 5 - 17 Jahre insgesamt 1.209 schwerwiegende Verdachtsfälle, darunter neun tödliche, beim PEI eingegangen seien. Insgesamt seien 36.870 schwerwiegende Verdachtsfälle für alle Altersgruppen gemeldet worden.\r\n> \r\n> Auf meine Presseanfrage vom 8. September verweigerten Sie nun die Übermittlung dieser Daten, weil Sie diese u. a. für nicht relevant für die Öffentlichkeit halten. Die Daten sind jedoch von großem öffentlichen Interesse und unterliegen nicht einer begründeten Geheimhaltung. Gleichwohl könnte das Zurückhalten dieser Daten Bürger zu uninformierten, möglicherweise folgenschweren Entscheidungen veranlassen.\r\n> \r\n> Darum frage ich Sie erneut unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz:\r\n> \r\n> 1. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen wurden dem PEI bis 30.06.2022 insgesamt gemeldet?\r\n> \r\n> 2. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n> \r\n> 3. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n> \r\n> 4. 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Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n> \r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> Susan Bonath\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 259767\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/259767/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Susan Bonath\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 259767\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/259767/\n\nPostanschrift\nSusan Bonath\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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