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    "subject": "Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses mit KIJ [#260727]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nentsprechend Ihres Antrags auf Aktenauskunft erhalten Sie anbei den \nVertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses zwischen der \nStadt Jena und dem Eigenbetrieb der Stadt Kommunale Immobilien Jena \n(KIJ) vom 16.11.2021.\n\nEs handelt sich hierbei um eine Vereinbarung der Stadt mit ihrem \nEigenbetrieb, deren Notwendigkeit sich aus den Anforderungen an die \nGenehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts ergab.\n\nDer Eigenbetrieb der Stadt, KIJ, ist unter anderem für die \nBewirtschaftung der kommunalen Immobilien zuständig und fungiert daher \nals deren Eigentümer. Der Großteil der Umsatzerlöse des Eigenbetriebes \nergibt sich damit aus Mietzahlungen der Stadt. Neben der Deckung der \nlaufenden Bewirtschaftungskosten der Immobilien enthielten die \nMietzahlungen bis zum Haushaltjahr 2020 auch einen Abschreibungsanteil. \nDurch die Strukturierung der Stadtverwaltung in eine Kernverwaltung und \ndie vier Eigenbetriebe ergaben sich hierbei Schwierigkeiten im Nachweis \nder dauernden Leistungsfähigkeit (vgl. §1 (2) Nr. 16 ThürGemHV-Doppik). \nDiese bezieht sich nur auf den Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der \nLiquidität der Eigenbetriebe. Durch die Mietzahlung inklusive \nAbschreibungsanteil wird dieser in dem Zusammenhang sonst neutrale \nPosten (bezogen auf den Stadtverbund) operativ im Kernhaushalt \nzahlungswirksam und belastet damit die dauernde Leistungsfähigkeit.\n\nDurch die Entfernung der Abschreibungskomponente aus den Mietzahlungen \nder Stadt an KIJ und die Separierung in die Investzuschussvereinbarung \nwar es der Stadt Jena gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde möglich, \ndiese aus dem operativen Cashflow herauszulösen und im investiven \nCashflow auszuweisen. Dadurch konnte der Nachweis der dauernden \nLeistungsfähigkeit erzielt und die haushalterische Benachteiligung der \neffizienten Organisationsstruktur der Stadtverwaltung überwunden werden. \nDie Maßnahme ist insgesamt aufwandsneutral, da der Gewährung des \nInvestitionszuschusses die Minderung der Mietzahlungen der \nStadtverwaltung an KIJ in gleicher Höhe entgegensteht.\n\n-- \nMit freundlichen Grüßen",
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