HTTP 200 OK
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"subject": "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)",
"content": "Sehr geehrte(r) Herr Semsrott,\r\n\r\nnach Rücksprache mit den Fachreferaten kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft handelt.\r\n\r\nNach § 10 IFG sind nur einfache Anfragen gebührenfrei, eine solche liegt jedoch bei einer Bearbeitungszeit von über einer halben Stunde nicht vor. Je nach Arbeitsaufwand können Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden.\r\n\r\nNach einer ersten Schätzung müssten Sie für das Heraussuchen und Zusammenstellen der angefragten Informationen sowie das Schwärzen zum Schutz öffentlicher oder privater Belange mit Gebühren im unteren bis mittleren Bereich dieses Gebührenrahmens (konkret: im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich) rechnen.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir\r\nbis zum 5. Dezember 2022\r\n\r\nmit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um Übersendung einer Kostenübernahmeerklärung. Ihr Recht, die spätere Kostenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt.\r\n\r\nSollte mir bis zu dem genannten Datum keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass erst bei der weiteren Bearbeitung geprüft werden kann, ob und ggfs. in welchem Umfang Ihnen tatsächlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden kann. Dieses Schreiben beinhaltet ausdrücklich keine Zusage, dass Ihnen im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt werden wird.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)"
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"Sehr geehrte(r) Herr Semsrott,\r\n\r\nnach Rücksprache mit den Fachreferaten kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft handelt.\r\n\r\nNach § 10 IFG sind nur einfache Anfragen gebührenfrei, eine solche liegt jedoch bei einer Bearbeitungszeit von über einer halben Stunde nicht vor. Je nach Arbeitsaufwand können Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden.\r\n\r\nNach einer ersten Schätzung müssten Sie für das Heraussuchen und Zusammenstellen der angefragten Informationen sowie das Schwärzen zum Schutz öffentlicher oder privater Belange mit Gebühren im unteren bis mittleren Bereich dieses Gebührenrahmens (konkret: im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich) rechnen.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir\r\nbis zum 5. Dezember 2022\r\n\r\nmit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um Übersendung einer Kostenübernahmeerklärung. Ihr Recht, die spätere Kostenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt.\r\n\r\nSollte mir bis zu dem genannten Datum keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass erst bei der weiteren Bearbeitung geprüft werden kann, ob und ggfs. in welchem Umfang Ihnen tatsächlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden kann. Dieses Schreiben beinhaltet ausdrücklich keine Zusage, dass Ihnen im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt werden wird.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Auswärtiges Amt",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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