HTTP 200 OK
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"subject": "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nich habe Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2022 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG):\r\n\r\n\"Bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDie Verfügung des Bundeskanzleramtes zur Ruhendstellung des Büros des Bundeskanzlers a.D., Gerhard Schröder, die ihm vermutlich am 10. Juni 2022 bekannt gemacht worden ist. Sie müsste adressiert sein an den \"Leiter Büro Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder — Herr Albrecht Funk\".\"\r\n\r\nDas Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden.\r\n\r\nZudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)"
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"Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nich habe Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2022 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG):\r\n\r\n\"Bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDie Verfügung des Bundeskanzleramtes zur Ruhendstellung des Büros des Bundeskanzlers a.D., Gerhard Schröder, die ihm vermutlich am 10. Juni 2022 bekannt gemacht worden ist. Sie müsste adressiert sein an den \"Leiter Büro Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder — Herr Albrecht Funk\".\"\r\n\r\nDas Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden.\r\n\r\nZudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundeskanzleramt",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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