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    "subject": "Daten zu Demonstrationen in München [#265969]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nmit Ihrer Anfrage vom 20.12.2022 [#265969] über die Internetplattform \"Frag den Staat\" begehrten Sie im Rahmen eine Antrags nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München eine Übersicht aller Demonstrationen in München, die in einer entsprechenden digitalen Datenbank erfasst seien, von Beginn der digitalen Erfassung bis Ende 2022, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Die Übersicht begehrten Sie in einem maschinenlesbaren Format unserer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF.\n\nIhr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München wurde uns vom Direktorium der Landeshauptstadt München zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.\n\nNach der Informationsfreiheitssatzung besteht ein Anspruch auf Informationszugang ausschließlich in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, die von der Stadt, deren Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die Landeshauptstadt Alleingesellschafterin ist, wahrgenommen werden.  Die Angelegenheiten des Versammlungswesens, die auf das BayVersG zurückzuführen sind, sind jedoch Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis im Sinne des Art. 8 Abs. 1 S. 1, Art. 58 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO). Informationszugang besteht somit nicht, da der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München nicht eröffnet ist.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Stadtverwaltung München",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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